Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Antrag zurückziehen bei Bescheid

von Gero05.02.2013 | 14:47
1715 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich habe bei der BfA beantragt, freiwillige Beiträge zu zahlen. Habe nun einen Bescheid erhalten, dass meinem Antrag entsprochen wird. Der Bescheid kam überraschend schnell, mittlerweile möchte ich dies nicht mehr aus verschiedenen Gründen. Kann ich jetzt noch den Antrag zurückziehen? muss ich wiederspruch machen? ODer geht das gar nicht mehr? Gero

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gero,

in § 197 SGB VI ist geregelt, dass freiwillige Beiträge rechtswirksam sind, wenn die materiell- und formellrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die materiellrechtlichen Voraussetzungen bestimmen die Zulässigkeit (§§ 7 und 232 SGB 6) der Beitragszahlung. Ob auch die formellrechtlichen Voraussetzungen gegeben sind, hängt davon ab, ob die Beiträge fristgerecht und ordnungsgemäß gezahlt worden sind. Auf die Rücknahme Ihres Antrages oder auf einen eventuellen Widerspruch kommt es gar nicht an, vielmehr ist entscheidend, ob unter den oben aufgezeigten Gesichtspunkten die Beiträge (bereits) entrichtet worden sind. Insbesondere für den Fall, dass sie die Abbuchung (Einzugsermächtigung) zur Entrichtung Ihrer Beiträge gewählt haben, sollten Sie die Einzugsermächtigung unverzüglich widerrufen. Für den Fall, dass die Beiträge bereits abgebucht, also entrichtet, worden sind, sind diese rechtswirksam gezahlt.

Ob und wann dann im Rahmen einer eventuellen Beitragserstattung nach § 210 SGB VI es überhaupt (noch) möglich sein wird, sich die Beiträge erstatten zu lassen, kann an dieser Stelle nicht beantwortet werden. Hilfsweise sollten Sie zur individuellen Abklärung Ihrer Situation vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link " Beratungsstellen finden" ermitteln.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Geroam 05.02.2013 | 20:10
Nein, ich habe noch Einzugsermächtigung erteilt. Dann brauche ich also wohl gar nichts mehr machen?
Schadeam 06.02.2013 | 09:11
Ziehen Sie umgehend die Einzugsermächtigung zurück. Dann sind Sie selbst fürs Zahlen zu den gesetzlichen Fristen verantwortlich und können natürlich auch "nicht zahlen"......
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026