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Experten-Antwort

Antrag zurückziehen

von Alexander17.06.2014 | 14:34
2145 Ansichten
12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Habe am 05.06.2014 einen Antrag auf Erwerbsminderung gestellt. Kann ich den Antrag noch zurücknehmen? Wenn ja, wie? Genügt ein formloses Schreiben? Kann ich die Erwerbsminderung auch noch ablehnen, wenn der Bescheid kommt (falls die EM bewilligt wird), denn dann ist ja der Eintritt der EM festgestellt. Danke.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Alexander,

Sie können Ihren Antrag jederzeit zurückziehen, es sei denn Sie wären von der Krankenkasse oder der Agentur für Arbeit aufgefordert worden einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen. In diesem Fall könnten Ihnen Leistungen, wie Krankengeld oder Arbeitslosengeld, versagt werden (fehlende Mitwirkung).

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11 Antworten

Jaam 17.06.2014 | 14:44
formloses Schreiben reicht, aber bitte Versicherungsnummer nicht vergessen.
Berateram 17.06.2014 | 14:45
Wenn sie denken,dass sie dann nach dem 1.7 irgendwann wieder einen Antrag stellen können um an der Neuregelung teilzuhaben,dann geht der Schuß ins Knie.
Alexanderam 17.06.2014 | 14:48
Wieso das? Kommt doch auch darauf an, was für eine EM-Rente bewilligt wird: befristet/unbefristet. Maßgebend ist doch der Tag des Rentenbeginns. Habe ich etwas übersehen?
=//=am 17.06.2014 | 15:39
Ich frage mich manchmal, weshalb Anträge auf EM-Rente gestellt werden: Halten Sie sich jetzt auf einmal nicht mehr für erwerbsgemindert? Wie bereits von @Berater erwähnt wurde, kann dies wirklich nach hinten los gehen. Wann wollten Sie denn dann den Rentenantrag wieder stellen? Wenn Sie Kranken- oder ALG erhalten, wird dies eh nicht so einfach sein, sondern erst nach Absprache mit der KK oder der AfA. Und die spielen bei solchen Tricksereien nicht mit, auch wenn es aus Ihrer Sicht verständlich ist. Was machen Sie, wenn festgestellt wird, dass Sie zeitlich befristet erwerbsgemindert sind und der Rentenbeginn nach dem 01.07.14 liegt, und Sie haben den Antrag zurückgenommen?
Alexanderam 17.06.2014 | 15:49
Wenn ich den Antrag zurücknehme wird erstmal gar nichts festgestellt. Wenn Sie an meiner Stelle wären, würden sie sich sicher auch überlegen, ob Sie von dem neuen Rentengesetz profitieren: Zurechnungszeit bis zum 62. Lj. und 4 Jahre Günstigerprüfung.
=//=am 17.06.2014 | 16:15
Wenn ich an Ihrer Stelle wäre, würde ich einen Antrag auf EM-Rente erst dann stellen, wenn ich gar nicht mehr arbeiten könnte! Zurechnungszeit und Günstigerprüfung hin oder her. Wenn Sie dem Antrag ärztliche Unterlagen beigefügt haben, kann evtl. schon das Leistungsvermögen festgestellt worden sein. Es ist schließlich nicht immer eine Untersuchung erforderlich. Und dann kommt es natürlich noch darauf an, wie bereits mehrfach erwähnt, ob Sie KG oder ALG I erhalten. Das haben Sie bisher noch nicht mitgeteilt.
=//=am 17.06.2014 | 16:52
ob Sie von dem neuen Rentengesetz profitieren: Zurechnungszeit bis zum 62. Lj. und 4 Jahre Günstigerprüfung.
Rentenbeginn ist aber nicht zwingend der Tag der Antragstellung,sondern kann auch der Tag der Feststellung der Erwerbsminderung sein.
Das verstehe ich nicht. Der Tag der Feststellung der EM (Leistungsfall) ist evtl. das Datum des Rentenantrages, aber doch nicht umgekehrt....????
Schorscham 17.06.2014 | 19:45
Zitat von =//= anzeigenausblenden
Es kann durchaus sein, dass aus den vorliegenden Befundberichten hervorgeht, dass die Erwerbsminderung (also der Versicherungsfall) schon lange vor Antragsstellung bestanden hat. Ob der Renten-Zahlbeginn dann ebenfalls zurückdatiert wird, kommt auf den Einzelfall an.
W*lfgangam 17.06.2014 | 22:05
... wer zz. EMRT nicht wenigsten in einem zeitlichen Abstand von mind. 6 Monaten nach dem 01.07.2014 beantragt, handelt - im Hinblick auf das neue Rentenpaket - zunächst mal fahrlässig. Die Gewissheit, wegen des Antragsdatums EM und Rentenbeginn noch zum 01.07. mit neuer Berechnung zu erreichen, ist eher mau. Ist die gleiche Situation, wie bei Einführung Hartz4/ALG 2 (01.01.2005), wo einige/auch Sozialleistungsbehöden meinten, nach 3 oder 5 Jahren nun endlich die erforderlichen beitragsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt zu haben - dummerweise machte der bereits 'zu früh' eingetretene/festgestellte Leistungsfall/der Rentenantrag der erwarteten EMRT einen Strich durch die Rechnung. Also abwarten, EMRT-Anträge nicht mehr in diesem Jahr stellen, wer auf die neue Rechtslage fixiert ist. Auf Einzellfälle hat das natürlich keine Auswirkungen (EM durch ein besonderes Ereignis unwiderleglich schon länger belegbar, die hängen weiterhin vor dem 01.07. fest). Gruß w.
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