Hallo Alexander,
Sie können Ihren Antrag jederzeit zurückziehen, es sei denn Sie wären von der Krankenkasse oder der Agentur für Arbeit aufgefordert worden einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen. In diesem Fall könnten Ihnen Leistungen, wie Krankengeld oder Arbeitslosengeld, versagt werden (fehlende Mitwirkung).