Guten Tag.
Ich habe folgende Frage.
Möchte einen Rentenantrag stellen, da ich gesundheitlich angeschlagen bin.
Kann aber noch Teilzeit arbeiten.
Deshalb möchte ich
a) einen Antrag auf Rente stellen (teilw. EM-Rente als Ziel)
und
b) über das Arbeitsamt den Gründungszuschuss stellen (Voraussetzungen erfülle ich)
Über den Gründungszuschuss wäre ich ja 9 Monate abgesichert (9 Monate ALG1. Auch würe ich mich kranken- und arbeitslosen versichern).
Mit der Selbständigkeit könnte ich dann meine Zeit selbst einteilen und testen, ob es zum Leben (neben teilw. EM-Rente) reichen wird. Die Selbständigkeit werde ich auf meine gesundh. Problemen ausrichten.
Da ja die Bearbeitungszeit für eine EM-Rente sicher 9 Monate dauern wird, könnte ich also während dieser Zeit den Gründungzuschuss erhalten.
Nach den 9 Monaten könnte dann die teilw. EM-Rente eintreffen und ich mein Gewerbe ohne Gründungszuschuss weiterführen.
Versteht Ihr mein Problem/Überlegung?
Würde mein Gründungszuschuss/Selbständigkeit bei der Rentenbearbeitung zu Problemen führen?
Oder hat das keinerlei Einfluss???
PS: Ich bin seit über 25 Jahre pflichtversichert!
Danke