Hallo
Habe am 21.12.2018 einen Reha Antrag von meiner Krankenversicherung stellen müssen.
diese Datum war der Tag an dem ich es ausgefüllt hatte.
Dieser wurde von der deutschen Rentenversicherung abgelehnt mit der Begründung, keine Besserung durch Reha, Umwandlung in eine EM Rente
Mir wurde aber der 02.01.2019 als Tag des Antrages
von der Deutschen Rentenversicherung bestätigt.
Habe heute eine Bewilligung der EM Rente von der Rentenversicherung erhalten.
Aber Tag der Antragstellung 21.12.2018!
Also weniger Rente.
Was kann ich tun, und wie kann ich es Beweisen?
Gruß Uwe
§ 116 Absatz 2 SGB VI
Habe am 21.12.2018 einen Reha Antrag von meiner Krankenversicherung stellen müssen.
diese Datum war der Tag an dem ich es ausgefüllt hatte.
Dieser wurde von der deutschen Rentenversicherung abgelehnt mit der Begründung, keine Besserung durch Reha, Umwandlung in eine EM Rente
Mir wurde aber der 02.01.2019 als Tag des Antrages
von der Deutschen Rentenversicherung bestätigt.
Habe heute eine Bewilligung der EM Rente von der Rentenversicherung erhalten.
Aber Tag der Antragstellung 21.12.2018!
Also weniger Rente.
Was kann ich tun, und wie kann ich es Beweisen?
Gruß Uwe
Willkommen im Club
Ps. Bei mir war die Zurechnungszeit sogar nur bis 60.
Hatte damals auch den Antrag im August 2014 gestellt wurde aber auch zurückdatiert.
Hallo,
es geht einzig und alleine um das Antragsdatum!
Wann zählt es !!!!
Antrags-Datum zuhause am Tag des ausfüllens?
Oder am Tag des Eingangs bei der Rentenversicherung?
Da ja bekannt ist, das ab 2019 mehr Jahre angerechnet werden.
Somit eine höhere EM-Rente.
Grüße Uwe
Die Antwort haben Sie schon erhalten. Das Datum der Rehaantragstellung, gilt auch als Datum der Antragstellung auf Erwerbsminderungsrente.
Siehe § 116 Abs. 2 SGB VI.
Siehe § 116 Abs. 2 SGB VI.
Hallo
Was soll das mit dem Paragraphen???
Was soll das mit dem Datum???
Irgendwie nichts verstanden???
Es geht Uwe wohl einzig und allein wegen dem antragsdatum!!!!
Das Datum bei Antrag ausfüllen oder der Eingang bei der Rentenversicherung!!!!
Wann zählt das antragsdatum?
Siehe § 116 Abs. 2 SGB VI.
Hallo
Was soll das mit dem Paragraphen???
Was soll das mit dem Datum???
Irgendwie nichts verstanden???
Es geht Uwe wohl einzig und allein wegen dem antragsdatum!!!!
Das Datum bei Antrag ausfüllen oder der Eingang bei der Rentenversicherung!!!!
Wann zählt das antragsdatum?
Was soll das mit dem Paragraphen??? Darum
Was soll das mit dem Datum??? Darum
Irgendwie nichts verstanden??? Darum
Irgentetwas nicht verstanden. Antragsdatum zählt mit Antrag.
es geht einzig und alleine um das Antragsdatum!
Wann zählt es !!!!
Antrags-Datum zuhause am Tag des ausfüllens?
Oder am Tag des Eingangs bei der Rentenversicherung?
Da ja bekannt ist, das ab 2019 mehr Jahre angerechnet werden.
Somit eine höhere EM-Rente.
Grüße Uwe
Entscheidend für die Festlegung des Antragsdatums ist das Eingangsdatum beim Rehabilitationsträger. Bei einer Antragstellung über die gesetzlich Krankenkasse kommt es darauf an, ob der Antrag tatsächlich bei der Krankenkasse als erstangegangener Rehabilitationsträger eingegangen ist und der Antrag über eine formelle Weiterleitung an die gesetzliche Rentenversicherung weitergeleitet wurde. In diesem Fall ist das Eingangsdatum bei der Krankenkasse als Antragsdatum zu werten. Rehabilitationsanträge ohne Eingangsstempel der Krankenkasse und ohne dortige Prüfung der Zuständigkeit und folglich ohne formelle Weiterleitung an den Rentenversicherungsträger führen zu einem Antragsdatum mit Eingang beim Rentenversicherungsträger, da hier der aufnehmende Träger lediglich als Bote und nicht als Rehabilitationsträger fungiert. Das Datum des Ausfüllens Ihres Antrages bei Ihnen zu Hause hat keine Bedeutung für die Festlegung des Antragsdatums.