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Antragsdauer

von Anne26.02.2007 | 13:41
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo im Forum, wer kann mir sagen, wie lange ca. ein Antrag auf EM-Rente zur Bearbeitung bzw.zur Gewährung dauert? Oder im schlechten Fall der Ablehnung bei Einspruch die Wiederbearbeitung. Hat jemand Erfahrung oder ist das jedesmal anders. Danke für Eure Antworten.

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Das kommt darauf an, ob z.B. Begutachtungen nötig sind oder noch Klärung bzgl. der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nötig ist.

5 Antworten

Ghostwriteram 26.02.2007 | 13:55
Hallo Anne, eine spezielle Aussage zur Laufzeit bei EM-Renten läßt sich leider nicht geben. Jedoch stehen alle RV-Träger mittlerweile im Wettbewerb und jeder Träger hat daher das Bestreben möglichst schnell über einen EM-Antrag zu entscheiden. Die versicherungsrechtliche Seite für die Erfüllung (oder Nichterfüllung !) ist dabei ziemlich schnell zu erledigen. Die Prüfung der medizinischen Voraussetzungen dagegen kann dauern, wenn zweifelhaft ist, welches Leistungsvermögen der Versicherte noch hat. Da werden manchmal Fachgutachten von externen Ärzten angefordert, die Termine zur Begutachtung des Patienten nur mit langer Vorausplanung vergeben können, weil Sie so ausgebucht sind. Meine Empfehlung : "Nerven" Sie den zuständigen RV-Träger indem Sie dort anrufen und sich nach dem Sachstand erkundigen und bleiben Sie hartnäckig,z.B. wenn Ihnen gesagt wird :"Die Akte liegt zur Entscheidung bei der ärztlichen Untersuchungsstelle", lassen Sie sich die Durchwahl von dort geben und "nerven" dort weiter. Außer in wenigen Ausnahmefällen (Fachgutachten erforderlich, siehe auch meine Erläuterungen oben) dürfte man Ihnen somit keine Schwierigkeiten machen. Aber : "Immer schön freundlich bleiben" ;-)). mfg Ghostwriter
!!!am 26.02.2007 | 14:01
Da kann man leider keine Angaben zu machen, dass Verfahren kann 2 Wochen, 4 Wochen, 4 Jahre oder sonst wie lange dauern!
Schäuble, Raffelhüschen, Mißfelder, 50-Plus-Münte und andere Freunde der Rente mit 70am 26.02.2007 | 14:07
Jederzeit können Sie wiederum einen Antrag auf Gewährung von EM-Rente stellen. Rechte aus dem zurückgenommenen Antrag können aber nicht mehr hergeleitet werden. Ein Verzicht zu Lasten anderer Sozialleistungssträger (z.B. Krankenkasse, Arbeitsamt, Hartz IV-Stelle usw,) ist nicht zulässig.
Schäuble, Michel Glos, Raffelhüschen, Mißfelder, 50-Plus-Münte und andere Freunde der Rente mit 70am 26.02.2007 | 14:14
Entschuldigen Sie bitte die Absendung meines Beitrags. Dieser war nicht für Sie bestimmt. Viele Grüße und alles Gute Amadé
kira73am 26.11.2007 | 20:29
HAbe im juni!!! erwerbsminderungsrente beantragt.war auch bei 2 gutachtern zu untersuchung.letzte war anfang september.Wie lange kann das noch dauern bis Ich bescheidt bekomme habe dort angerufen kann aber schlecht deutlich reden.da sagte man mir es wäre alles berechnet und vollständig da und irgend etwas Teschnisches müßte noch und es währe für januar der antrag.Habe das nicht so kapiert dachte immer 3 monate höchstens würde dies dauern.Kann es auch länger dauern wenn ja wie lange???
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