Sehr geehrte TraurigeTochter,
mein herzliches Beileid!
Guma hat bereits angedeutet, dass nicht Sie etwaige Rückzahlungen an
die Sozialleistungsträger tätigen müssen.
Zahlungsansprüche der Sozialleistungsträger
werden durch die einbehaltene Nachzahlung in Form von Erstattungsansprüchen bis zur Höhe der Rente "befriedigt".
Dies sollte sich auch aus dem Rentenbescheid entnehmen lassen. Vielleicht wäre es hilfreich, sich durch Beratungsgespräch in der nächstgelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle oder ein Telefonat mit der zuständigen Sachbearbeitung einen Überblick über die weitere Vorgehensweise zu verschaffen, sich den Ablauf erklären zu lassen. Darüber hinaus gibt das Gespräch auch die nötige Aufklärung, warum hier keine Rente für schwerbehinderte Menschen genehmigt werden konnte.