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Experten-Antwort

Antragsfiktion -> unbillige Härte?

von TraurigeTochter18.04.2019 | 08:43
167 Ansichten
14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich hinterfrage gerade unser Sozialsystem und bräuchte dringend Hilfe. Hier der Fall in kürze: Papa krank wegen Burnout (Krankengeldbezug) Rehaantrag gestellt 07.09.2017 Nach Widerspruch Reha bewilligt Termin der Reha 15.01.2018 14.01.2018 Einlieferung ins Krankenhaus -> neue Diagnose Darmkrebs im Endstadium Kur nicht angetreten 23.01.2019 Ende Krankengeld 25.01.2019 Antrag Erwerbsminderungsrente 02.03.2019 Tod Gestern nun die "frohe Botschaft" - der Antrag vom 07.09.17 wird durch Antragsfiktion zum Rentenantrag umgedeutet Voraussetzungen somit ab 15.01.2018 erfüllt und daher Rente wg. EM ab 01.02.2018!!! Folge: deutlich geringere Rente + dann wohl auch hohe Rückzahlungen an KK und Arbeitsamt. Zudem meine Mutter viel weniger Witwenrente.... Ist das der Sinn der Antragsfiktion??? Müsste nicht um diese ganzen Nachteile zu verhindern, eher die Rente für Schwerbehinderte ab 01.02.2019 geprüft werden? Ich bitte um Hilfe- meine Mutter weiß nicht, wie Sie das alles bezahlen soll. Wahrscheinlich rutscht Sie nun auch auf Grundsicherungsniveau durch diese "Nettigkeit" Vielen Dank schonmal!

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sehr geehrte TraurigeTochter,

mein herzliches Beileid!

Guma hat bereits angedeutet, dass nicht Sie etwaige Rückzahlungen an

die Sozialleistungsträger tätigen müssen.

Zahlungsansprüche der Sozialleistungsträger

werden durch die einbehaltene Nachzahlung in Form von Erstattungsansprüchen bis zur Höhe der Rente "befriedigt".

Dies sollte sich auch aus dem Rentenbescheid entnehmen lassen. Vielleicht wäre es hilfreich, sich durch Beratungsgespräch in der nächstgelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle oder ein Telefonat mit der zuständigen Sachbearbeitung einen Überblick über die weitere Vorgehensweise zu verschaffen, sich den Ablauf erklären zu lassen. Darüber hinaus gibt das Gespräch auch die nötige Aufklärung, warum hier keine Rente für schwerbehinderte Menschen genehmigt werden konnte.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Sehr geehrte TraurigeTochter,

nach Ihren Angaben hat Ihr Vater die Rente beschieden bekommen, die von ihm auch tatsächlich beantragt wurde,nämlich die Erwerbsminderungsrente.

Aufgrund eines möglicherweise eingeschränkten Dispositionsrechts (Krankenkasse hat zur Rehaantragstellung aufgefordert), gab es wahrscheinlich auch keine darüber hinausgehenden gestalterischen Möglichkeiten. Dies lässt sich aber nur im direkten Kontakt mit der Krankenkasse oder dem Rententräger klären.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

12 Antworten

Cassandraam 18.04.2019 | 09:51
Mein aufrichtiges Beileid. Diese "Nettigkeit" ist eine gesetzliche Regelung. Da kann die DRV nicht aus Gutdünken mal eben anders handeln. Nebenbei ist die Diagnose bei Ihrem Vater leider sehr eindeutig gewesen, so dass nur ein Leistungsfall im Februar 2018 dabei heraus kommen konnte. Wenn Ihre Mutter nun die Unkosten nicht bestreiten kann, dann ist das traurig, aber vermutlich hätte eine etwas höhere Zurechnungszeit sie auch nicht gerettet.
Gumaam 18.04.2019 | 10:02
Traurige Geschichte, Beileid. Aber was meinen Sie mit hohen Rückzahlungen? Krankenkasse und AfA0 werden aus der Renten Nachzahlung bedient und das nur in der Höhe der Rente. Ihre Frau Mutter muss da nichts oben drauf legen!
chiam 18.04.2019 | 10:09
Auch mein Beileid; aber mir ist noch nicht klar, inwiefern eine Schwerbehindertenrente (für zwei Monate) hier einen großen Vorteil gebracht hätte. Vorausgesetzt, die Altersgrenze war erreicht; das Geburtsdatum ist ja nicht angegeben.
Traurige Tochteram 18.04.2019 | 11:32
Hallo, -ich bin bisher davon ausgegangen, dass die Krankenkasse sich das Geld von uns zurückholen wird, da mehr Krankengeld gezahlt wurde, als das Rente bestanden hat... weiß hier jemand die Gesetzesgrundage? -mein Vater ist Baujahr 1957 gewesen- Wäre diese Rente dann nicht vorteilhafter, er hat bei EM-Rente einen Abschlag von 36Km =10,8% Herzlichen Dank schonmal
Traurige Tochteram 18.04.2019 | 11:31
Hallo, -ich bin bisher davon ausgegangen, dass die Krankenkasse sich das Geld von uns zurückholen wird, da mehr Krankengeld gezahlt wurde, als das Rente bestanden hat... weiß hier jemand die Gesetzesgrundage? -mein Vater ist Baujahr 1957 gewesen- Wäre diese Rente dann nicht vorteilhafter, er hat bei EM-Rente einen Abschlag von 36Km =10,8% Herzlichen Dank schonmal
Traurige Tochteram 18.04.2019 | 12:08
Hi, habe bei der DRV angerufen: Aussage EM-Rente sei mit Abschlag von 10,8, da Leistungsfalldatum 01.02.2018 Nachfrage Schwerbehindertenrente -erstmalig möglich ab 08/2018 Nachfrage ob, dann nicht günstiger, da Rentenantrag im Januar 19 gestellt worden sei... damit 6 Monate weniger vorzeitig... damit statt 36*0,003 nur 20*0,003 Rentenabzug Oder verstehe ich das falsch? Die Dame meinte nur- ist ja §116 - Umdeutung. Sie ist leider nicht auf mich eingegangen @Schorsch vielen Dank (das wusste die Dame von der DRV leider nicht ;-/
chiam 18.04.2019 | 12:11
Wenn der Abschlag bei der Erwerbsminderungsrente tatsächlich 10,8% ist, wäre er bei der Schwerbehindertenrente wohl niedriger gewesen, aber nicht viel; dafür kommt bei der Erwerbsminderungsrente eine Zurechnungszeit hinzu (bei Rentenbeginn 2018 bis zum 62. Geburtstag plus drei Monate, also hier auf jeden Fall bis irgendwann 2019). Was letztlich mehr bringt, kann man nur bei genauerer Berechnung sagen.
DRVam 18.04.2019 | 13:39
Wenn es hier um den Fall der Umdeutung eines Reha-Antrages in einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente nach § 116 SGB VI geht, braucht man über eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen doch gar nicht mehr diskutieren. Im Übrigen wäre die Altersrente für scherbehinderte Menschen vermutlich eh geringer als die Erwerbsminderungsrente.
DRVam 18.04.2019 | 18:49
Im Übrigen wäre die Altersrente für scherbehinderte Menschen vermutlich eh geringer als die Erwerbsminderungsrente.
Warum sollte das so sein? Ich habe erst kürzlich eine Probeberechnung angefordert und danach wäre meine SB-Rente genauso hoch wie meine jetzige EM-Rente.
Das ist aber nur so, weil Sie Bestandsschutz aus der schon bezogenen Erwerbsminderungsrente haben. Das können Sie mit der erstmaligen Bewilligung einer EM-Rente nicht vergleichen.
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