Hallo zusammen, kann mir jemand sagen ob ich bei dem Rentenantrag bei "Bezeichnung des Tarifvertrages, Gehaltsgruppe/Lohngruppe" etwas angeben muss? Wenn ja, wann und was genau? Vielen Dank schon mal.
18.09.2015, 13:46
von
Vani
Zitiert von: Vani
Hallo zusammen, kann mir jemand sagen ob ich bei dem Rentenantrag bei "Bezeichnung des Tarifvertrages, Gehaltsgruppe/Lohngruppe" etwas angeben muss? Wenn ja, wann und was genau? Vielen Dank schon mal.
Ergänzend nochmal. Vor allem? was wenn kein Tarifvertrag vorliegt???
18.09.2015, 17:35
von
Fitti
Wenn es keinen Tarifvertrag gibt brauchen Sie auch nichts eintragen.
21.09.2015, 13:15
Experten-Antwort
Hallo Vani,
die Bezeichnung des Tarifvertrages bzw. der Gehalts- oder Lohngruppe ist insbesondere für die Prüfung einer teilweisen Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit notwendig, um den Berufsstatus vor Eintritt der Erwerbsminderung bestimmen zu können. Die Eingruppierung sollte sich eigentlich aus dem Arbeitvertrag ergeben. Sollte keine Tarifbindung vorgelegen haben, braucht natürlich auch nichts angegeben zu werden.