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Experten-Antwort

Antragsfristen bei Änderung Versorgungsausgleich

von Klaus-Peter Hoffmann19.03.2014 | 15:05
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Hallo, ich bin 49 Jahre im öffentl. Dienst beschäftigt gewesen, seit 9/2013 im Ruhestand. Versorgungsausgleich wurde bei Scheidung 2002 geregelt. Ich hatte im August 2013 Überprüfung beantragt. Das Familiengericht wird mir jetzt aus der gesetzlichen Rentenver-sicherurng meiner geschiedenene Frau 7,9697 Entgeltpunkte übetragen. Wann kann ich für diesen Anspruch einen Antrag stellen und ab wann wird mir die Rente gewährt? vielen Dank und Gruß

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Rechtskräftige Abänderungsentscheidungen des Familiengerichts wirken grundsätzlich auf den ersten Tag des Monats zurück der dem Monat der Antragstellung auf Abänderung folgt. Wenn Sie bereits eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen, wird Ihre Rente nach Eingang der Rechtskraftmitteilung automatisch unter Berücksichtigung der Abänderungsentscheidung ab dem 01.09.2013 neu berechnet.

Wenn Sie allerdings die Voraussetzungen für eine Rente erst aufgrund des geänderten Versorgungsausgleichs erfüllen, kann die Rente nur rückwirkend ab 01.09.2013 gezahlt werden, wenn der Rentenantrag rechtzeitig gestellt wird. Rechtzeitig ist Ihr Rentenantrag dann, wenn Sie die Rente innerhalb von 3 Kalendermonaten nach Erhalt einer Rentenauskunft unter Berücksichtigung der familiengerichtlichen Entscheidung beantragen. Um keine Frist zu versäumen, sollten Sie sich an eine unserer Auskunfts- und Beratungsstellen wenden sobald die Abänderungsentscheidung des Familiengerichts rechtskräftig ist.

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