Hallo Leo,
als Mindestbeitragsbemessungsgrundlage gilt ab 2013 ein monatliches Einkommen von 450,00 Euro. Bei Antragstellung auf Versicherungspflicht (nur möglich innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit) wird ggf. auch geprüft, ob es sich um eine versicherungsfreie geringfügige Tätigkeit handelt.