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Antragstellung

von Manfred F.31.10.2010 | 11:04
1547 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo und guten Tag, Eine Frau, geb. 31.12.1950, überlegt noch ob sie „Altersrente für Frauen mit 60“ , also ab 01.01.2011, mit dem entsprechenden 18%-Abschlag beziehen möchte. Die Voraussetzungen für diese Rente sind erfüllt. In Ihrem Lexikon ist zur Antragstellung zu lesen: Von der wirksamen und rechtzeitigen Antragstellung hängt der Beginn der Rente ab. Was ist denn in diesem Fall „rechtzeitig und wirksam“ ? Danke für die Antwort. Freundliche Grüße Manfred F.

3 Antworten

hkpam 31.10.2010 | 12:06
Rechtzeitig heißt in diesem Fall, dass der Antrag bis spätens 31.03.2011 gestellt wird. Bei Antragstellung bis 31.03.2011 kann der Rentenbeginn auf den 01.01.2011 festgesetzt werden. Wirksam heißt, dass dem Rentenversicherungsträger eine (mündliche oder schriftliche) Willenerklärung der Antragstellerin zugehen muss, der entnommen werden kann, dass die Rentenzahlung verlangt wird.
-_-am 01.11.2010 | 20:14
Eine Rente aus eigener Versicherung wird von dem Kalendermonat an geleistet, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen für die Rente erfüllt sind, wenn die Rente bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach Ablauf des Monats beantragt wird, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Bei späterer Antragstellung wird eine Rente aus eigener Versicherung von dem Kalendermonat an geleistet, in dem die Rente beantragt wird. http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__99.html
-am 02.11.2010 | 09:13
Hallo Manfred F., Den beiden Antworten ist nur noch hinzuzufügen, dass eine fristwahrende Antragstellung auch bei den örtlichen Stadt- oder Gemeindeverwaltungen, den Versicherungsämtern, bei Ämtern, die Sozialleistungen erbringen und selbstverständlich auch bei den für die Deutsche Rentenversicherung ehrenamtlich tätigen Versicherungsberatern erfolgen kann. MfG Experte
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