...aaahjah, vielen Dank rosebud, da hinten hat es sich versteckt ;-)
Doch, der Link funktioniert (bei mir im FF immer, IE nicht immer, Lösung: auf Zitieren gehen, im Text-/Zitierfenster ist der komplette Link immer vorhanden).
Die entscheidenden Aussagen sind wohl die:
"1. Bei der erstmaligen Feststellung einer Rente findet das Recht Anwendung, das im Zeitpunkt des Rentenbeginns maßgebend ist. Hat sich das Recht nach dem Rentenbeginn geändert, ist dagegen grundsätzlich das Recht anzuwenden, das im Zeitpunkt der Rentenantragstellung gilt (§ 300 Abs. 1 SGB VI).
2. Bei einer nach Rentenbeginn eingetretenen Rechtsänderung bleibt das bisherige Recht nur dann maßgebend, wenn der Rentenantrag bis zum Ablauf von drei Kalendermonaten nach Inkrafttreten dieser Rechtsänderung gestellt wird (§ 300 Abs. 2 SGB VI)."
Die 3-Monats-Frist aus Ziff. 2 scheint aber ein kleiner Haken zu sein, so dass erst ab Rentenantrag 01.10.2014 das bei der Fragestellung oben neue Recht wirksam werden würde?
Gruß
w.