Hallo,
folgendes: eine psychisch kranke Frau ist seit einem Jahr AU. Berufliche Wiedereingliederung ist bereits einmal gescheitert. AV besteht noch. Sie ist 47 Jahre alt. Da die Krankheit chronisch ist, sind die Erfolgsaussichten zur EM Rente gegeben.
Eigentlich wollte die Frau nun einen Antrag stellen. Durch Beratung vom SoVD ist bekannt, dass das neue Rentenpaket verbesserte Bedingungen für Neurenter ab 1. Juli 2014 stellt. Geraten wurde, den Rentenantrag hinauszuzögern. Bis Juli besteht auch noch Anspruch auf KG. REchtzeitige Arbeitslosmeldung im April vornehmen, um dann weitere Bezüge zu haben, während die Beantragung läuft.
Wenn die KK nun aber demnächst zur Antragstellung auffordert, gibt es keine Möglichkeit der Hinausschiebung !?
Wenn es zunächst um Reha geht, würde der Neurologe eine Rehaunfähigkeit bescheinigen. Krankheitsbedingt nicht möglich. Eine ambulante Therapie bringt zur Zeit gute Fortschritte und sollte nicht unterbrochen werden. Nun die Frage: muss die KK vor Aufforderung zur Reha oder Rentenantrag zunächst zum MDK schicken? Und kann es sein, dass dieser der Genesung vor Ort noch Zeit einräumt. Somit wäre vielleicht eine Verzögerung bis zum Juli denkbar? Wenn die Rente dann rückwirkend bewilligt wird, bringt der Stichtag 1. Juli gar nichts, weil dann das neue Gesetz noch nicht greift?
Wann werden EM REnten rückwirkend bewilligt?
Bin gespannt über eure Meinungen
Grüße von Lebenswert