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Experten-Antwort

antragstellung teilhabe am arbeitsleben

von maik appelt04.04.2011 | 11:56
1703 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
von maik appelt antrag auf teilhabe am arbeitsleben als erstes, toll das es solch ein forum gibt. hoffe, hier ein paar nützliche informationen zu finden um endlich wieder ruhiger schlafen zu können. kurz zu meiner situation: wurde anfang letzten jahres mit heftigsten rückenproblemem aus meinem traumberuf koch herrausgerissen. nach erstmaligen ärztlichen "inspektionen" meiner wirbelsäule bekam ich ein niederschmetterndes statement, kurz um, bandscheiben sind mir vom zustand her um jahrzehnte voraus^^ recht unkompliziert genehmigte mir die RV eine rehakur und auch teilnahme am IRENA-programm. aus meinem job bin ich aber raugekickt worden ( O-ton vom chef: gesundheitlich nicht mehr tragbar). kurzum, es folgte die arbeitslosigkeit, diverse gutachten seitens des md der aok und des aa. inzwischen wurde ein antrag auf teilhabe am arbeitsleben gestellt, dessen bearbeitung sich in die länge zieht und mir kostbare zeit verloren geht. im april falle ich in hartzIV, was ich eigentlich nie in meinem lebensplan vorgesehen habe. jobangebote bekomme ich keine bis eine entscheidung der RV vorliegt. nun habe ich mich aus eigeninitiative bei diversen unternehmen beworben und weiß nicht, ob ich mir mit dieser aktion eventuell schade bzw eine förderung seitens der RV aufs spiel setze. ich bin 41 und habe nicht vor mich aufs "altenteil" zu legen. wie kann ich die situation dem arbeitgeber beim anstehendem vorstellungsgespäch vermitteln? gibt es auch eine positive entscheidung bei bereits erfolgter arbeitsaufnahme? kann der arbeitgeber gefördert werden um mich einzustellen? kann ich dem arbeitgeber das laufende prozedere verschweigen? ich möchte und will arbeiten, habe aber angst, gesundheitlich zu versagen und auf der strecke zu bleiben........ wöchentliche anrufe bei der lva, bleiben informationslos...., da anscheinend mehrere behörden sich gegenseitig mit anfragen, gutachten, unterlagen etc beschäftigen und jede ohne termindruck ihren stapel abarbeitet. (sorry, nicht bös gemeint, eher ironisch^^) die grundfrage, welche mich laufend beschäftigt: ich nehme einfach eine arbeit an um nicht in den teufelskreis hartzIV zu geraten... und bekomme dann gesagt, tja tut uns leid, aber da sie anscheinend arbeiten können, sehen wir uns nicht veranlasst, irgendwelche leistungen zu erbringen. wie soll ich mich verhalten??????? danke im vorraus für aufklärende antworten. mfg

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo maik appelt,

ihre Sachverhaltsdarstellung kann ich hinsichtlich der geschilderten Vorgehensweise der benannten Sozialleistungsträger nicht nachvollziehen.

Im Rahmen diese offenen Forums ist aber aus datenschutzrechtlichen Gründen eine Klärung nicht möglich.

Ich empfehle Ihnen daher sich direkt mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen. Daneben stehen Ihnen zum Themenbereich Rehabilitation die Gemeinsamen Servi-cestellen für Rehabilitation mit deren Beratungs- und Unterstützungsangebot zur Seite.

Unter der Internetseite

http://www.reha-servicestellen.de/internet/vdr/rhss.nsf/RHSSSearch?OpenForm

ist die für Sie zuständige Gemeinsamen Servicestellen der Rehabilitationsträger zu finden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

gast0815am 04.04.2011 | 13:54
Hallo Herr Appelt, sollten Sie eine Arbeit finden, die sich mit Ihrer gesundheitlichen Situation verträgt und ihren Wünschen entspricht, wäre das für alle Seiten ein hervorragendes Ergebnis und weitere Leistungen z.B. über LTA nicht mehr notwendig. Sollten Sie eine Tätigkeit finden für die Sie spezielle Kenntnisse bräuchten über die Sie noch nicht verfügen, könnte diese Massnahme von der RV finanziert werden, auch möglich:Einarbeitungszuschuß für den Arbeitgeber. Bis hin zur Umschulung ist alles denkbar. Das Thema mit dem potentiellen Arbeitgeber zu besprechen ist mit Fingerspitzengefühl zu behandeln, sicherlich sind Sie nicht dazu verpflichtet den Arbeitgeber über das lfd. Antragsverfahren zu informieren. Teilweise könnte man aber gemeinsam auch am gleichen Strang ziehen. Evtl. vorher mit der Personalvertretung - soweit vorhanden - Kontakt aufnehmen oder bei der Agentur nachfragen, welche Infos über den Arbeitgeber vorliegen.
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