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Experten-Antwort

Antragstellung vor möglicher Neuregelung

von Herr E. aus D.31.01.2014 | 17:21
743 Ansichten
2 Antworten

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Liebes Expertenteam! Vor einigen Monaten verlor ich, nach vorheriger 46jähriger ununterbrochener Berufstätigkeit, infolge der Insolvenz meines Arbeitgebers meinen Arbeitsplatz, bin also derzeit im Alg 1-Bezug. Da ich Mitte Juni 63 Jahre alt werde, plane ich, vorbehaltlich der Voraussetzung des Zustandekommens der entsprechenden Regelung, ab dem 1.Juli ohne Abzüge in Rente zu gehen. Da der Rentenantrag einige Monate vorher gestellt werden muss, kann in der Bewilligung ja die später mutmaßlich abzugsfreie Rente noch nicht berücksichtigt sein. Gibt es seitens der DRV schon Pläne für dieses Szenario? Wird nach berechnet? Ergeht später ein Änderungsbescheid?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen Herr E. aus D.,

ob die Voraussetzungen für eine Rente erfüllt sind, wird auf Grundlage des Rechts geprüft, welches zum Zeitpunkt des gewünschten Rentenbeginns gilt. Sollten also die Neuregelungen zur Altersrente für besonders langjährig Versicherte - wie geplant - zum 01.07.2014 in Kraft treten, würde Ihr Rentenantrag mit einem angegebenen Rentenbeginn zum 01.07.2014 nach dem dann geltenden Recht geprüft und festgestellt. Sobald das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ist, werden bei den Rentenversicherungsträgern die entsprechenden maschinellen Verfahren für die Rentenberechnung und Erteilung von Rentenbescheiden dem geänderten Recht angepasst. Der für Sie zuständige Rentenversicherungsträger wird Sie nach Eingang Ihres Rentenantrags zeitnah dazu informieren.

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1 Antworten

Sozialröchler?am 31.01.2014 | 21:00
Der Zeitpunkt der Antragstellung ist zwar früher, spielt aber hier keine Rolle. Derzeit muss davon ausgegangen werden, dass das betreffende Gesetz so rechtzeitig verabschiedet sein wird, dass die Berechnung der zur Bescheiderteilung bereit gehaltenen Fälle zur ersten Zahlung Ende Juli 2014 erfolgt sein kann. Dazu genügt es, wenn der Bescheid spätestens zu Beginn des Monats Juli erteilt werden kann. Keinesfalls wird man Sie Ende Juli ohne Rente stehen lassen. Ggf. muss eben später eine neue Berechnung erfolgen. Sie werden sich aber vorstellen können, dass man das wegen des erheblichen Verwaltungsaufwands zu vermeiden versuchen wird.
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