Ein neuer Antrag auf Rente wegen voller Erwerbsminderung wurde einem alten auf teilweise Erwerbsminderung zugeordnet. Stehen dem Antragsteller Leistungen nach SGBIII zu?
Kann sein.
Im Ernst: Aus Ihren Angaben geht weder hervor, ob Sie zuletzt gearbeitet (und damit die Anwartschaft für das Alg erfüllt) haben oder wie sonst die Situation ist (Bezug von Sozialleistungen, ...). Wenn sich nicht ein User erbarmt und alle möglichen Fallkonstellationen durchkaut (und Ihre persönliche dabei erwischt), wird Ihnen niemand eine vernünftige Antwort geben können.
Aussteuerung von der KK erfolgt in den nächsten Tagen, Anspruch auf Alg besteht für 15 Monate
Entschuldigung
Ungekündigtes Arbeitsverhältnis
Entschuldigung
Aus Ihren Ausführungen ist zu erraten, dass Sie
- ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis haben,
- seit fast 78 Monaten krankgeschrieben sind,
- entweder eine Teil-EM-Rente bezogen haben oder beziehen.
Wenn Sie bereits laufend eine Teil-EM-Rente beziehen, können Sie eine Voll-Rente beantragen.
Wenn Sie jetzt keine Rente beziehen, können Sie auch eine Vollrente beantragen. Eine früher abgelehnte oder wegen Befristung abgelaufene Teilrente ist für einen Neuantrag bedeutungslos.
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Ob Sie ALG I bekommen, wenn Sie krank und somit nicht vermittelbar sind, möge ein anderer Fachexperte beantworten.
Ob sie Anspruch nach dem SGB III haben müssen sie natürlich mit der Agentur für Arbeit klären.Hier ist ein Forum der Rentenversicherung.
Danke Rentenfachmann, nur leider ist der Antrag auf Teilrente wegen BU (1957 geboren) noch im Widerspruchsverfahren.
Wenn sich der erste Antrag noch im Widerspruchsverfahren (oder evtl. im Klageverfahren) befindet, werden die neuen medizinischen Unterlagen beim anhängigen Verfahren berücksichtigt.
Es können nicht 2 Erwerbsminderungsrentenanträge parallel bearbeitet werden.