Hallo Regina,
bei jedem Antrag auf Erwerbsminderungsrente ist vorgesehen, zunächst die Möglichkeit einer Reha-Maßnahme zu prüfen. Offenbar ist diese Prüfung in Ihrem Rentenverfahren unterblieben und wurde nun im Rahmen Ihres Widerspruches nachgeholt.
Ihr Widerspruchsverfahren ist damit noch nicht abgeschlossen, sondern wird nach der Reha wieder aufgegriffen und dann endgültig entschieden.
Leider kann ich von hier aus nicht beurteilen, wie es sich auf die Widerspruchsentscheidung auswirken würde, wenn Sie die Reha-Maßnahme ablehnen. Vor allem im Interesse Ihrer Gesundheit würde ich Ihnen aber schon sehr empfehlen, nochmal genau zu überlegen, ob sich die Reha nicht doch mit Ihrer persönlichen Situation vereinbaren lässt. Wie Wolfgang schon vorgeschlagen hat, sollten Sie sich vorab ausführlich bei einem Rehafachberater über die Möglichkeiten der Haushaltshilfe beraten lassen.
Eine Klage vorm Sozialgericht ist im Moment nicht der richtige Weg - dafür müssten Sie die Ablehnung des Widerspruches abwarten.