fühle mich keineswegs überstrapaziert und will auch gern meine Meinung sagen, aber mit dem Hinweis, das ich im Forum auch nur User x-y-z bin, kein Mitarbeiter der DRV.
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Die Zahlung von Aufstockungsleistungen und die Art der Krankenversicherung dürften mit dem generellen Problem nichts zu tun haben.
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Will mich hier noch mal auf die Aussage des Experten beziehen wo ausgesagt wird, dass, wenn in rentenrechtlichem Sinne als Grund für die Rentenbeantragung genannt wird:
"Altersrente nach Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit"
mindestens 24 Monate Altersteilzeit vorgelegen haben muss, davon 12 Monate passiv, hier das Blockmodell unterstellt.
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Fünf Jahre vereinbart bedeutet noch nicht, wie man ja sieht, dass sie auch in diesem Sinne realisiert wurden.
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Zu 1.
7,5 Monate sind noch zu arbeiten, mit Bezug zu 2. ließe sich auch sagen: "sind noch zu bezahlen."
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Zu 2.
Nach meiner Kenntnis "ja", weil es für die DRV nicht interessant ist, wie ein AG die ATZ gestaltet.
Würde hier immer die Geldleistung im Sinne der ATZ-Regelung als primär ansehen.
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Freiwillige Zahlung sind nicht möglich.
Zu 3.
Im Normalfall führen Krankheitszeiten genau zum Gegenteil, wenn sie in die Phase der ATZ fallen, wo man eigentlich im Betrieb zu sein hat, weil dann die Verpflichtung zur Nacharbeit besteht.
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Wenn es dem AG aber egal ist, ob Du da bist oder nicht, er in jedem Fall zahlt, ist dieser Umweg nicht erforderlich, denn dann kommen ja die mindestetens benötigten 24 Monate zusammen.
Zu beachten ist aber, ob bei einer kürzeren Zeit als die fünf Jahre im Anschluss der Beginn einer Altersrente, hier die wegen Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit, möglich ist.
Mindestens das 60. Lbj. muss erreicht sein, und bei Geburt nach 1945 noch etwas mehr als 60.
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Du sprichst im Zusammenhang mit anderen Möglichkeiten auch davon, dass "Berufsunfähigkeit" nicht gehen würde.
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Es gibt die Möglichkeit, eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen, ist nicht grundsätzlich identisch mit Berufsunfähigkeit.
Geprüft wird, in welchem Umfang man nocht arbeitsverwendungsfähig ist.
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Bei unter 7 Std täglich würde eine teilweise Erwerbsminderung möglich sein mit Verweisung auf den allgmeinen Arbeitsmarkt, muss nicht in der jetzigen Branche sein.
Kurios die Sache, dass in 7 Gutachten davon abgeraten wird die Arbeit wieder aufzunehmen und nicht in einem gesagt wird, was den nun?
Äüßere Dich bitte noch mal dazu, wieviel Jahre und Monate bis zum 60. Lbj. fehlen.