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Experten-Antwort

Anwardschaft für RV oder ähnliches für Kinderbetreuung

von H.W.18.08.2022 | 11:56
215 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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ich bin zur Zeit arbeitssuchend, betreue nun seit Juli meinen 22 Monate alten Enkel zwischen 25 bis 30 h die Woche, während meine Schwiegertochter wieder angefangen hat zu arbeiten. Mein Sohn ist noch in der Ausbildung. Besteht die Möglichkeit, dass ich wenigstens für meine Betreuung die RV-Zeiten anerkannt bekomme oder es eine Unterstützung gibt. Meine ALG1 Zeit endet in wenigen Tagen. Ich wäre froh wenn Sie mich über meine Möglichkeiten informieren würden. Mit freundlichen Grüßen H.W.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo H.W.,

Job hat Recht. Die Zeiten der Kindererziehung / Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung erhält die Person, die die Kinder überwiegend erzieht. Leben die Kinder nicht in Ihrem Haushalt, erfüllen Sie diese Voraussetzung leider nicht.

Kinderbetreuung kann aber als Minijob im Privathaushalt angemeldet werden. Dann werden geringfügige (Pflicht-)beitrage zur Rentenversicherung gezahlt. Auf die Rentenhöhe wirken sich diese Beiträge zwar nicht wirklich aus, aber Sie hätten keine Lücke und sogar wartezeitlich wertvolle Pflichtbeiträge - wichtig für die Erhaltung eines evtl. Anspruchs auf eine Erwerbsminderungsrente! Ansonsten können Sie auch freiwillige Beiträge zahlen, um Ihre eigene Rente zu erhöhen. Sprechen Sie am Besten mit einer Auskunfts- und Beratungsstelle, was für Möglichkeiten bestehen und was in Ihrem Fall das Beste wäre.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Jobam 18.08.2022 | 12:02
Hallo, Kindererziehungszeiten könnten Sie als Großmutter nur bekommen, wenn das Kind nachweislich nicht mehr bei den leiblichen Eltern lebt und Sie das Kind an ihrer Stelle erziehen/aufziehen. Ihr Sohn und Ihre Schwiegertochter könnten Sie für die Betreuung entlohnen und bei der Sozialversicherung anmelden, dann erhalten Sie durch die Betreuung auch echte Beitragszeiten.
Wie wäre es?am 18.08.2022 | 19:16
Wie wäre es denn wieder zu arbeiten? In der Gastronomie, Betreuung und Pflege oder im Einzelhandel finden auch ungelernte Arbeitswillige einen Job.
Deutsche Rentenversicherung
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