Hallo H.W.,
Job hat Recht. Die Zeiten der Kindererziehung / Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung erhält die Person, die die Kinder überwiegend erzieht. Leben die Kinder nicht in Ihrem Haushalt, erfüllen Sie diese Voraussetzung leider nicht.
Kinderbetreuung kann aber als Minijob im Privathaushalt angemeldet werden. Dann werden geringfügige (Pflicht-)beitrage zur Rentenversicherung gezahlt. Auf die Rentenhöhe wirken sich diese Beiträge zwar nicht wirklich aus, aber Sie hätten keine Lücke und sogar wartezeitlich wertvolle Pflichtbeiträge - wichtig für die Erhaltung eines evtl. Anspruchs auf eine Erwerbsminderungsrente! Ansonsten können Sie auch freiwillige Beiträge zahlen, um Ihre eigene Rente zu erhöhen. Sprechen Sie am Besten mit einer Auskunfts- und Beratungsstelle, was für Möglichkeiten bestehen und was in Ihrem Fall das Beste wäre.