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Zur Experten-Antwort springenHallo anoh80,
Im Allgemeinen kann ich zunächst nur feststellen, dass Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung bei Bezug von Übergangsgeld regelmäßig nur dann besteht, wenn das Übergangsgeld aufgrund einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation bezogen wird (§ 26 Abs. 2 Nr. 1 SGB III). Für Fragen darüber hinaus muss ich Sie jedoch an Ihre zuständige Agentur für Arbeit verweisen, da es uns im Rahmen dieses Forums zur Alterssicherung und Rentenversicherung leider nicht möglich ist, Fragen zum Recht der Arbeitslosenversicherung zu klären.
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