Hallo Susanne,
Chris hat grundsätzlich schon die richtige Antwort gegeben. Sollte die Lücke also früher als im Jahr 2009 liegen, ist nur in absoluten Ausnahmefällen eine Beitrags-nachzahlung möglich. Ich kann Ihnen daher nur raten, sich direkt an eine Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers zu wenden, um sich dort indi-viduell beraten zu lassen. Sollte es für Ihren Einzelfall doch noch eine Möglichkeit geben die Lücke zu schließen, wird man sie Ihnen dort aufzeigen.