Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Anwartschaftserhaltungszeiten EU Rente

von Susanne17.05.2009 | 17:49
1691 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo! Bei der EU-Rente gibt es eine Regelung, bei der man keine 3 Jahre Pflichtbeiträge vor Eintritt der Erwerbsminderung benötigt, wenn man vor dem 01.01.1984 bereits die Wartezeit erfüllt hat und seit dem 01.01.1984 bis zum Eintritt der Erwerbsminderung lückenlos pflichtversichert war. Mir fehlt bei der Lückenlosigkeit 1 Monat! Besteht die Möglichkeit, hier Beiträge nachzuzahlen, um den Anspruch auf EU-Rente zu behalten?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Susanne,

Chris hat grundsätzlich schon die richtige Antwort gegeben. Sollte die Lücke also früher als im Jahr 2009 liegen, ist nur in absoluten Ausnahmefällen eine Beitrags-nachzahlung möglich. Ich kann Ihnen daher nur raten, sich direkt an eine Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers zu wenden, um sich dort indi-viduell beraten zu lassen. Sollte es für Ihren Einzelfall doch noch eine Möglichkeit geben die Lücke zu schließen, wird man sie Ihnen dort aufzeigen.

5 Antworten

Chrisam 17.05.2009 | 19:38
Wenn die Lücke nicht im Jahr 2009 ist, gibt es grundsätzlich keine Möglichkeit mehr der Nachzahlung. Ausnahme wäre z.B. Nachzahlung nach §207 SGB VI (Nachzahlung für Ausbildungszeiten), was aber sicher nicht die Lücke sein wird. Lassen Sie sich doch mal in einer Beratungsstelle der DRV beraten, dort hat man Einblick in ihr Versicherungskonto.
Chrisam 17.05.2009 | 19:57
d.h. bei der NZ der Ausbildungzeiten wird ja eh eine Anrechnungszeit vorhanden sein. Also fällt das auch aus.
Bescheideneram 18.05.2009 | 07:25
In besonderen Fällen, wenn Sie an der Leistung der Beiträge ohne eigenes Verschulden verhindert waren, können die Beiträge nach einer Ermessensentscheidung der Deutschen Rentenversicherung nachgezahlt werden. Hieran sind jedoch recht hohe Ansprüche zu stellen. Auch hierzu (§§ 197, 198 SGB VI) erhalten Sie bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle auskunft.
...am 18.05.2009 | 10:53
Wenn ein Vers. für eine Schulzeit nachzahlen kann (geht nur bis zur Vollendung des 45. LJ), dann nur, weil diese Zeit eben NICHT als Anrechnungszeit anerkannt werden kann - das betrifft Schulzeiten zwischen dem 16. + 17. Lj. und Schul-/Studienzeiten nach Höchstgrenze von 8 Jahren!
Ahaam 18.05.2009 | 16:36
Sie müssen seit dem 01.01.1984 lückenlos rentenrechtliche Zeiten haben - nicht zwingend ist eine Pflichtversicherung. Was war in dem betreffenden Monat? (Kind unter 10 Jahren, Schulbesuch, etc.)?
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026