Hallo!
Bei der EU-Rente gibt es eine Regelung, bei der man keine 3 Jahre Pflichtbeiträge vor Eintritt der Erwerbsminderung benötigt, wenn man vor dem 01.01.1984 bereits die Wartezeit erfüllt hat und seit dem 01.01.1984 bis zum Eintritt der Erwerbsminderung lückenlos pflichtversichert war.
Mir fehlt bei der Lückenlosigkeit 1 Monat! Besteht die Möglichkeit, hier Beiträge nachzuzahlen, um den Anspruch auf EU-Rente zu behalten?
Wenn die Lücke nicht im Jahr 2009 ist, gibt es grundsätzlich keine Möglichkeit mehr der Nachzahlung.
Ausnahme wäre z.B. Nachzahlung nach §207 SGB VI (Nachzahlung für Ausbildungszeiten), was aber sicher nicht die Lücke sein wird.
Lassen Sie sich doch mal in einer Beratungsstelle der DRV beraten, dort hat man Einblick in ihr Versicherungskonto.
d.h. bei der NZ der Ausbildungzeiten wird ja eh eine Anrechnungszeit vorhanden sein. Also fällt das auch aus.
In besonderen Fällen, wenn Sie an der Leistung der Beiträge ohne eigenes Verschulden verhindert waren, können die Beiträge nach einer Ermessensentscheidung der Deutschen Rentenversicherung nachgezahlt werden. Hieran sind jedoch recht hohe Ansprüche zu stellen.
Auch hierzu (§§ 197, 198 SGB VI) erhalten Sie bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle auskunft.
Hallo Susanne,
Chris hat grundsätzlich schon die richtige Antwort gegeben. Sollte die Lücke also früher als im Jahr 2009 liegen, ist nur in absoluten Ausnahmefällen eine Beitrags-nachzahlung möglich. Ich kann Ihnen daher nur raten, sich direkt an eine Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers zu wenden, um sich dort indi-viduell beraten zu lassen. Sollte es für Ihren Einzelfall doch noch eine Möglichkeit geben die Lücke zu schließen, wird man sie Ihnen dort aufzeigen.
Wenn ein Vers. für eine Schulzeit nachzahlen kann (geht nur bis zur Vollendung des 45. LJ), dann nur, weil diese Zeit eben NICHT als Anrechnungszeit anerkannt werden kann - das betrifft Schulzeiten zwischen dem 16. + 17. Lj. und Schul-/Studienzeiten nach Höchstgrenze von 8 Jahren!
Sie müssen seit dem 01.01.1984 lückenlos rentenrechtliche Zeiten haben - nicht zwingend ist eine Pflichtversicherung. Was war in dem betreffenden Monat? (Kind unter 10 Jahren, Schulbesuch, etc.)?