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Anwort an Hans auf Anfrage vom 27.9.07 -Versorgungsfreibetrag

von Schiko.27.09.2007 | 22:41
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Mit abschaffung der ertragsanteilbesteuerung für die gesetzliche rente ab dem jahre 2005 wurde auch der versorgungsfreibetrag neu geordnet. Neben dem höchstbetrag von 3.000 im jahr galt ja vorher auch noch der werbungskostenpauschbetrag von 920 als jahresbetrag unabhängig ob die betriebsrente 12 mo- nate oder nur 8 monate gewährt wurde. Damit ist es aus, ab dem 63. geburtstag sind die 920 werbungskosten passe. Als ersatz wurden zum ver- sorgungsfreibetrag von höchstens 3.000 ein zuschlag von 900 und 102 euro werbungskosten pauschbetrag eingeführt, denn es ja auch für eine rente gibt. Der betrag von 102 gilt nicht zeitanteilig, sondern fürs jahr. Bezogen auf ihr perfekt aufgeführtes beispiel allerdings nicht mit 61 jahren ab april, sondern mit 63. jahren wie sie dies ja auch als alternative schon erkannten. Mit freundlichen Grüßen.

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