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Experten-Antwort

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von Johannes Tralow11.05.2013 | 11:30
7703 Ansichten
20 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren der DRV, ich habe Belege für vorsätzlichen, fortgesetzten Betrug zum Nachteil der Versicherten und der Solidargemeinschaft. Es wurden und werden bei hunderten Arbeitnehmern zu wenig Lohn gezahlt und damit natürlich auch SV-Beiträge hinterzogen. Interessiert man sich für Anzeigen dieser Art? Welche Abteilung ist dafür zuständig? Die Revision? Oder wäre der Zoll die richtige Anlaufstelle? Gibt es einen formalisierten Ablauf der Bearbeitung solcher Fälle? Wer unterstützt mich? Vielen Dank für Ihre zeitnahe Antwort. Johannes Tralow

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 13.05.2013 | 08:48

Bei Verstößen gegen Zahlung des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohnes oder Verstößen gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz ist eine Anzeige beim Zoll möglich:

http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Bekaempfung-der-Schwarzarbeit-und-illegalen-Beschaeftigung/Ahndung-von-Ordnungswidrigkeiten-und-Verfolgung-von-Straftaten/ahndung-von-ordnungswidrigkeiten-und-verfolgung-von-straftaten_node.html;jsessionid=69574ACF386F753ACACF40D0042E1658

Ansprechpartner sind die Hauptzollämter in den jeweiligen Ländern:

http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Bekaempfung-der-Schwarzarbeit-und-illegalen-Beschaeftigung/Ansprechpartner/ansprechpartner_node.html

19 Antworten

Otmar Hoenessam 11.05.2013 | 15:12
Zitat von Johannes Tralow anzeigen
Sehr lobenswerte Absicht. Ich würde die DRV Bund anschreiben und das entsprechendes Beweismaterial beilegen. Am besten mit Einschreiben versenden. Dann kann keiner sagen, er hat es nicht erhalten. Die DRV Bund wird diese Unterlagen sicherlich in die richtigen Kanäle weiterleiten.
Mao Cam 11.05.2013 | 15:52
Ich vermute mal, der Zoll ist schneller!
Rechtsgelehrteram 11.05.2013 | 16:02
Ich wäre mit solchen Behauptungen sehr sehr vorsichtig. Man sitzt bei falschen Anschuldigungen dann schneller selbst auf der Anklagebank als einem lieb ist. Solche Vorwürfe sind oft nur " heisse Luft " und die angeblichen " Beweise " nicht gerichtsfest.
HB-Raucheram 11.05.2013 | 19:41
Man braucht vor allem "hieb- und stichfeste" Beweise, die nicht irgendwie uminterpretierbar sein können. Was glauben sie, was so geschulte Rechtsverdreher alles können. Schnurstracks sind sie der Beschuldigte. Aber wenn Sie gutes Beweismaterial haben, dann sollten Sie es zur Anzeige bringen!
Mao Cam 12.05.2013 | 00:14
Falls er als Arbeitnehmer selbst betroffen wäre, wäre die Reaktion aber verständlich!
Anna M. aus H.am 11.05.2013 | 23:58
Das ganze erinnert mich an die Vorgänge mit dem Verkauf der Steuersünder-CD's an die Finanzbehörden. Also besser Hände weg von solchen Dingen. Das kann böse ins Auge gehen.
Fritzam 12.05.2013 | 10:20
Hallo Alles sehr lobenswert, aber ich glaube bevor wir jemanden Anzeigen sollten wir dafür sorge tragen das alle ÖD Arbeitgeber sich darum kümmern das sie alle ARBEITNEHMER Schutzgesetze und Tarifverträge in vorbildlichster Art und weise umsetzen und einhalten! Warum soll die freie Wirtschaft Gesetze einhalten wenn es der Staat nicht Tut? MfG Fritz
Klaraam 12.05.2013 | 11:53
Zitat von High anzeigen
Sehr geehrte Damen und Herren der DRV, ich habe Belege für vorsätzlichen, fortgesetzten Betrug zum Nachteil der Versicherten und der Solidargemeinschaft. Es wurden und werden bei hunderten Arbeitnehmern zu wenig Lohn gezahlt und damit natürlich auch SV-Beiträge hinterzogen. Interessiert man sich für Anzeigen dieser Art? Welche Abteilung ist dafür zuständig? Die Revision? Oder wäre der Zoll die richtige Anlaufstelle? Gibt es einen formalisierten Ablauf der Bearbeitung solcher Fälle? Wer unterstützt mich? Vielen Dank für Ihre zeitnahe Antwort. Johannes Tralow
Keiner liebt den Verräter.
Das stimmt, aber man kann ja auch anonym anzeigen. Keiner kann verlangen, daß man für eine Anzeige auch noch bestraft wird.
Higham 12.05.2013 | 11:57
Zitat von Klara anzeigen
Keiner liebt den Verräter.
Das stimmt, aber man kann ja auch anonym anzeigen. Keiner kann verlangen, daß man für eine Anzeige auch noch bestraft wird.
Ach so, andere anschwärzen und selbst in der Deckung bleiben. Hinterhältiger geht es nicht mehr. Gratulation zu solch einem Charakter.
Anwaltam 12.05.2013 | 12:35
Es werden sicher gleich am Montag rechtliche Schritte seitens des Arbeitgebers eingeleitet werden. Solche Sachen werden schnell dem Beschuldigten zugetragen. Schließlich ist das hier kein rechtfreier Raum. § 186 Üble Nachrede. Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. § 187 Verleumdung. Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Klaraam 12.05.2013 | 14:27
Zitat von High anzeigen
Sehr geehrte Damen und Herren der DRV, ich habe Belege für vorsätzlichen, fortgesetzten Betrug zum Nachteil der Versicherten und der Solidargemeinschaft. Es wurden und werden bei hunderten Arbeitnehmern zu wenig Lohn gezahlt und damit natürlich auch SV-Beiträge hinterzogen. Interessiert man sich für Anzeigen dieser Art? Welche Abteilung ist dafür zuständig? Die Revision? Oder wäre der Zoll die richtige Anlaufstelle? Gibt es einen formalisierten Ablauf der Bearbeitung solcher Fälle? Wer unterstützt mich? Vielen Dank für Ihre zeitnahe Antwort. Johannes Tralow
Keiner liebt den Verräter.
Das stimmt, aber man kann ja auch anonym anzeigen. Keiner kann verlangen, daß man für eine Anzeige auch noch bestraft wird.
Ach so, andere anschwärzen und selbst in der Deckung bleiben. Hinterhältiger geht es nicht mehr. Gratulation zu solch einem Charakter.
Das ist relativ. Das muß nicht immer so sein, daß der Anschwärzer hinterhältig ist. Das kann so sein. Der Anschwärzer kann manchmal einen "berechtigten" Grund sogar auch Gründe haben. Der Angeschwärzte kann sogar noch einen übleren Charakter als der Anschwärzer haben. Deshalb vorsicht, nicht alles über einen Kamm scheren.
Higham 12.05.2013 | 15:34
Zitat von Klara anzeigen
Keiner liebt den Verräter.
Das stimmt, aber man kann ja auch anonym anzeigen. Keiner kann verlangen, daß man für eine Anzeige auch noch bestraft wird.
Ach so, andere anschwärzen und selbst in der Deckung bleiben. Hinterhältiger geht es nicht mehr. Gratulation zu solch einem Charakter.
Das ist relativ. Das muß nicht immer so sein, daß der Anschwärzer hinterhältig ist. Das kann so sein. Der Anschwärzer kann manchmal einen "berechtigten" Grund sogar auch Gründe haben. Der Angeschwärzte kann sogar noch einen übleren Charakter als der Anschwärzer haben. Deshalb vorsicht, nicht alles über einen Kamm scheren.
Der Denunziant ( auch Blockwart oder Spitzel genannt ) ist der Liebling der Diktatur.
Die Annaam 12.05.2013 | 17:57
Zitat von High anzeigen
Sehr geehrte Damen und Herren der DRV, ich habe Belege für vorsätzlichen, fortgesetzten Betrug zum Nachteil der Versicherten und der Solidargemeinschaft. Es wurden und werden bei hunderten Arbeitnehmern zu wenig Lohn gezahlt und damit natürlich auch SV-Beiträge hinterzogen. Interessiert man sich für Anzeigen dieser Art? Welche Abteilung ist dafür zuständig? Die Revision? Oder wäre der Zoll die richtige Anlaufstelle? Gibt es einen formalisierten Ablauf der Bearbeitung solcher Fälle? Wer unterstützt mich? Vielen Dank für Ihre zeitnahe Antwort. Johannes Tralow
Keiner liebt den Verräter.
Das stimmt, aber man kann ja auch anonym anzeigen. Keiner kann verlangen, daß man für eine Anzeige auch noch bestraft wird.
Ach so, andere anschwärzen und selbst in der Deckung bleiben. Hinterhältiger geht es nicht mehr. Gratulation zu solch einem Charakter.
Das ist relativ. Das muß nicht immer so sein, daß der Anschwärzer hinterhältig ist. Das kann so sein. Der Anschwärzer kann manchmal einen "berechtigten" Grund sogar auch Gründe haben. Der Angeschwärzte kann sogar noch einen übleren Charakter als der Anschwärzer haben. Deshalb vorsicht, nicht alles über einen Kamm scheren.
Der Denunziant ( auch Blockwart oder Spitzel genannt ) ist der Liebling der Diktatur.
Mag sein. Aber in jeder Organisation (egal ob kapitalistische oder kommunistische oder sonstwie) gibt es Spitzel. Zum Beispiel: Der Chef will wissen wie das Betriebsklima in seiner Firma ist. Wenn er seinen Unterchef dies fragt, wird dieser in der Regel so anworten, daß das Betriebsklima gut ist, selbst wenn es nicht der Fall ist. Denn würde dieser wahrheitsgemäß antworten, müßte er u. U. selbst seine Qualifikation in Frage stellen. Deshalb wird der Chef, wenn er wirklich an der Wahrheit interessiert ist, einen "Spitzel" mit der Wahrheitsfindung beauftragen. Das kann zum Beispiel eine Sekretärin oder eine Person sein, die ihm aus irgendwelchen Gründen verpflichtet ist. Alkoholiker nimmt man auch gerne dafür.
Stalinam 13.05.2013 | 13:08
Die politisierenden Hitzköpfen im Forum sollten einen Gang runter schalten. Weshalb sofort von Denunziantentum o.ä. sprechen? Als ArbN zum Beispiel ist man arbeitsrechtlich nicht vor Konsequenzen geschützt, wenn man gegen den eigenen ArbGeb vorgeht. Die Altenpflegerin, die Mißstände an ihrem Arbeitsplatz anprangert? Die Tierärztin, die den Gammelfleischskandal im Bayern ins Rollen brachte? Alles Denunzianten? Nein, sie hatten zwar Recht, wurden aber trotzdem oder gerade deswegen gefeuert!! Wenn hier also jemand um Hilfe ruft, sollte man ihn nicht verdammen.
Johannes Tralowam 15.05.2013 | 09:13
Sehr geehrte/r Experte/in, danke für Ihr Feedback. Meine Frage blieb dabei jedoch unbeantwortet. Die Aufgaben des Zolls sind bekannt. Es geht jedoch weder um Mindestlöhne noch um Verstöße gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz! Deshalb nochmals meine Frage: Wer bei der DRV fühlt sich für anders gelagerte Fälle zuständig?? Vielen Dank.
Johannes Tralowam 15.05.2013 | 09:22
Besten Dank an die Teilnehmer dieses Forums für ihre Beiträge. Ich bin kein Spitzel, sondern Geschädigter! Neben mir werden Hunderte KollegInnen um fairen Lohn geprellt. Also Kopf einziehen und geschehen lassen? Es geht hier nicht um reiche Steuerhinterzieher oder IMs der Stasi. ArbN der geringsten Einkommensklasse werden um den gerechten Lohn ihrer Arbeit gebracht. Noch Fragen... ??
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