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Experten-Antwort

Anzurechnende Beitragszeiten

von Chrisie08.04.2020 | 15:33
241 Ansichten
6 Antworten

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Ich habe in den Jahren ein vom Arbeitsamt bezahlte Umschulung durchgeführt. Vorab hatte ich aber ein handwerkliche Ausbildung abgeschlossen und normal gearbeitet. Aus gesundheitlichen Gründen konnte ich aber nicht weiter im erlernten Beruf arbeiten. Zunächst wurde mir eine Qualifikationsausbildung 3 Monate Mathematik vom Arbeitsamt gezahlt. Danach begann die Umschulung für 3.5 Jahre. Jetzt denke ich über ATZ nach und habe mir einen Versicherungsverlauf erstellen lassen. Hierbei tauchen nun Zeiten auf die nicht als Beitragszeit vorgemerkt sind, weil sie nach dem seinerzeit geltenden Recht Versicherungs -Rentenpflicht in der Rentenversicherung nicht bestanden haben. Dabei habe ich alle Belege eingereicht und lückenlos dokumentiert. Ich war krankenversichert und alle Belege der Arge sind da. Auf den Belegen der Arge steht auch das man Beiträge an die Rentenkasse abgeführt hat, aber es kann sein, dass es möglicherweise zu Ausfallzeiten kommt? Kann es sein, dass mir diese Zeiten nicht angerechnet werden?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Chrisie,

Hilfreich, W°lfgang und senf-dazu haben Ihre Frage bereits zutreffend beantwortet.

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5 Antworten

W°lfgangam 08.04.2020 | 19:25
Hallo Chrisie, um welche Zeiträume geht es im Detail, welche Leistungen haben Sie dabei von wem genau (Arbeitsamt /ARGE /Jobcenter) erhalten? "Hierbei tauchen nun Zeiten auf die nicht als Beitragszeit vorgemerkt sind, weil sie nach dem seinerzeit geltenden Recht Versicherungs -Rentenpflicht in der Rentenversicherung nicht bestanden haben." Öhm? ...warum sollten Versicherungszeiten als _Beitragszeiten_ (zusätzlich) anzurechnen sein, wenn es nach den Gesetzen in den fraglichen Zeiten gar keine Beitragszeiten sein konnten?!! Leuchtet doch irgendwie ein - oder?! Wenn für diese Zeiten von keiner Behörde Beiträge gezahlt werden mussten (ja, diese Zeiten gab es mehrfach) - unabhängig davon, dass Sie diese Leistungen erhalten haben/darüber Bescheinigungen vorliegen (über den Leistungsbezug, nicht über Beitragspflicht zur DRV) - können daraus auch keine Beitragszeiten entstanden sein. Nicht damals, nicht heute ;-) Gruß w.
Hilfreicham 08.04.2020 | 19:25
wäre es, wenn Sie die konkreten Zeiträume benennen würden, um die es geht.
senf-dazuam 09.04.2020 | 09:34
Hallo Chrissie! Ich nehme an, dass dies eine Umschulung/Ausbildung parallel zu einer Arbeitslosigkeit war. Von 83 bis 91 konnten nur Anrechnungszeiten für Zeiten der Arbeitslosigkeit vermerkt werden. Vorher oder nachher war es möglich, dass diese Zeiten auch Pflichtbeitragszeit sein konnten. Immerhin sind Anrechnungszeiten keine Ausfallzeiten, d.h. sie wirken bei der sogenannten Gesamtleistungsbewertung nicht negativ auf die Bildung des Durchschnitts. Scheint also alles korrekt zu sein.
Chrisieam 09.04.2020 | 10:50
Zitat von senf-dazu anzeigenausblenden
Herzlichen Dank für dein / eure Hilfe ich bin froh das ich euch gefragt habe auch wenn die Frage vielleicht für den ein oder anderen nicht nötig war. Ich habe es halt nicht komplett verstanden. Deshalb bin ich dankbar für diese Hilfe. Macht biite weiter so und bleibt gesund
Deutsche Rentenversicherung
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