welche Einkünfte werden bei einer vorgezogenen Altersrente für langjährig Versicherte (45 Jahre) berücksichtigt ? (Anrechnung auf die 450-Euro-Grenze) Beschäftigungen geringfügig oder sv-pflichtig - ja Einkünfte aus Gewerbe (z.B. Photovoltaikanlagen) - ja Einkünfte aus Landwirtschaft - ja
werden auch Bezüge aus betrieblichen Altersvorsorgeverträgen oder Zahlungen aus Renten-/Lebensversicherungen oder Pensionskassen
mit eingerechnet ?
Danke
11.04.2016, 11:56
von
Upsala
Zitiert von: Kurt Teuke
werden auch Bezüge aus betrieblichen Altersvorsorgeverträgen oder Zahlungen aus Renten-/Lebensversicherungen oder Pensionskassen
mit eingerechnet ?
Danke
Nein, diese haben keinen Einfluss auf die Hinzuverdienstgrenzen.
11.04.2016, 15:20
Experten-Antwort
Hallo Kurt Teuke,
wird während des Bezuges einer Rente wegen Alters vor Erreichen der Regelaltersgrenze Arbeitsentgelt aus einer abhängigen Beschäftigung, Arbeitseinkommen aus selbständiger Tätigkeit oder vergleichbares Einkommen erzielt, stellen diese Einkünfte grundsätzlich Hinzuverdienst im Sinne des § 34 Abs. 2 SGB VI dar.
Betriebsrenten oder andere Versorgungsleistungen sowie Bezüge aus privaten Versicherungsverträgen sind regelmäßig kein Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen oder vergleichbares Einkommen und daher nicht als Hinzuverdienst zu berücksichtigen.