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Experten-Antwort

APG in der Steuererklärung

von Michael Tube31.03.2016 | 19:19
2948 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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hallo Forum Ich erhalte Anpassungsgeld (APG) Das von drei Stellen gezahlt wird 1 Von der Bafa 2 Knappschaft Bahn-see 3 Von der RAG meine frage ist welche Leistungen müssen nicht in der Steuererklärung angegeben werden da sie Steuerfrei sind ( § 3 EStG)

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Herr Tube,

Fragen zum Steuerrecht können in diesem Forum leider nicht beantwortet werden.

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3 Antworten

W*lfgangam 31.03.2016 | 19:33
Hallo Michael Tube, wenn es hier im Renten-Forum einen mitlesenden Steuer-Experten gibt, werden Sie vielleicht noch eine Antwort erhalten. Ansonsten bitte in einem Steuer-Forum nachfragen bzw. sich an die dafür zuständigen Stellen wenden: Steuerberater, Lohnsteuerhilfe-Verein, Fachanwalt für Steuerrecht, Finanzamt/Kurzauskunft. Gruß w.
William 31.03.2016 | 20:15
Hallo Michael, Sie haben von den 3 Stellen für 2015 bestimmt eine Bescheinigung erhalten auf der steht ,, Zur Vorlage beim Finanzamt "sollten Sie diese Bescheinigung noch nicht haben rufen Sie dort an und bitten um diese Bescheinigung. Manchmal steht auch drauf in welche Zeile die erhaltenen Gelder eingetragen werden muss. Angeben würde ich es schon,denn selbst wenn Sie es nicht angeben werden die Daten wohl schon laut elektronischer Übermittlung beim Finanzamt vorliegen.
Kaufmann-Berta-Siegfriedam 01.04.2016 | 08:40
Warum nutzen Sie nicht die Forensuche? Stichwort: APG Soviele Artikel gibt es zu diesem Thema ja hier auch nicht. Da finden Sie gleich unten den ersten Suchtreffern auch die Antwort https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… - letzter Beitrag - Ein Blick in § 3 Nr. 60 Einkommenssteuergesetz (EStG) bestätigt diese Aussage http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.html Des Weiteren wird das APG nicht von drei Stellen gezahlt, so wie es Ihr Beitrag suggeriert. Sie halten das APG nur einmal im Monat (und nicht dreimal). Durch das Ausscheiden aus dem knappschaftlichen Betrieb (RAG) und einer Beschäftigungszeit von (mindestens) 20 Jahren unter Tage haben Sie dort auch das APG beantragt. Auftragsgemäß wird dies für die Berechnung und Feststellung der Dauer an die KBS weitergeleitet, weil die KBS dann auch für die am Anschluss folgende KAL und/oder Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute zuständig ist. Gezahlt wird das Ganze aber vom BAFA, weil das APG keine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung ist.
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