AR ab 2015 USA

von
MitLeser

Hallo
Meine Freundin (in USA lebend)erhält dort schon USA Rente.
Sie hat im Frühjahr bei D-Besuch ,bei Gemeindeverwaltung den Rentenantrag vorab augefüllt. Über 15 Jahre D Pflichtbeiträge
geb. Nov./1949
Ich dachte, da ja ab 1.7.14 neues Gesetz,keine zusätzliche + Monate, also AR ab Dez 2014.

Nun bekam ich gestern von Freundin eine Mail.Info auf meine Anfrage bei ihr. DRV schrieb, AR ab März 2015.

Meine Frage :."Wieso erst ab März 2015 ".

LG MitLeser

von
W*lfgang

Hallo MitLeser,

die Regelaltersgrenze für Jg. 49 ist um 3 Monate angehoben, so dass Rentenbeginn für die Regelaltersrente ab 01.03.2015 zunächst passen würde.

Das 'neue Gesetz' besagt nur, dass die "Altersrente für besonders langjährig Versicherte" statt mit 65 nun jahrgangsbezogen ab 63 + xx ohne Abschlag möglich ist. Für diese Rente sind aber 45 (!) Jahre Pflichtbeiträge erforderlich, auch US-Zeiten in der Social Security würden da mitzählen. Offensichtlich liegen die 45 Jahre nicht vor, so dass diese Rentenart - modifiziert nach 'neuem Gesetz' - nicht möglich ist und nur die Regelaltersrente möglich ist ...65 + 3 eben, Beginn 01.03.2015. Bei der Regelaltersrente hat es keine Veränderung 'zurück auf 65' gegeben.

Gruß
w.

von
MitLeser

Sie haben Recht.
Es sind die 45 Jahre............
Danke
MfG von MitLeser

( Übrigens-meine Anfrage von April wegen Rückzahlung von F KV Beiträgen an DRV hat sich erledigt.
Betroffener Schwager ist seit Juni Witwer. Unerwartet und plötzlich verstarb meine Schwester an Krebs.Sie hätte ab Juli Rente erhalten.)

von
Oscar

Es gibt übrigens außer der Altersrente für besonders langjährig Versicherte und der Regelaltersrente auch noch andere Altersrentenarten.

Sollte Ihre Freundin z.B. mit den Zeiten in Deutschland und den USA die Voraussetzungen für die Altersrente für Frauen erfüllen, könnte Sie diese Altersrente bereits ab 01.12.14 ohne Kürzung erhalten.

Experten-Antwort

Hallo MitLeser,

die anderen User haben Ihnen ja schon die richtigen Hinweise gegeben.
Durch das RV-Leistungsverbesserungsgesetz zum 01.07.2014 haben sich für die Regelaltersrente keine Änderungen ergeben. Es bleibt daher dabei, dass Versicherte, die im Jahr 1949 geboren wurden, die Regelaltersrente erst nach Vollendung des 65. Lebensjahres + 3 Monaten in Anspruch nehmen können.

Interessante Themen

Altersvorsorge 

Berufsunfähigkeit absichern: Es geht auch günstiger

Eine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit (BU) ist wichtig, aber oft teuer. Fünf Tipps, wie Sie die Kosten sinnvoll im Rahmen halten.

Altersvorsorge 

Versicherungen optimieren in 7 Schritten

Jeder Bürger hat im Durchschnitt sechs private Versicherungen. Doch oft sind die Verträge nicht mehr zeitgemäß.

Soziales 

Rentenfreibetrag bei Wohngeld oder Grundsicherung nutzen

Viele Menschen mit kleinen Renten haben Anspruch auf einen Freibetrag, ohne davon zu wissen. Was genau der Freibetrag bringt und wie Sie ihn nutzen.

Altersvorsorge 

Lebensversicherung: Was ist meine Police wert?

Wer seine Lebensversicherung vorzeitig kündigt, erhält den Rückkaufswert ausgezahlt. Doch was ist der Rückkaufswert und wie kommt er zustande?

Altersvorsorge 

Berufsunfähigkeit: Mit Teilzeit im Nachteil?

Private BU-Versicherungen zahlen bei einem Grad der Berufsunfähigkeit von 50 Prozent. Was heißt das für Teilzeitkräfte?