Hallo MitLeser,
die anderen User haben Ihnen ja schon die richtigen Hinweise gegeben.
Durch das RV-Leistungsverbesserungsgesetz zum 01.07.2014 haben sich für die Regelaltersrente keine Änderungen ergeben. Es bleibt daher dabei, dass Versicherte, die im Jahr 1949 geboren wurden, die Regelaltersrente erst nach Vollendung des 65. Lebensjahres + 3 Monaten in Anspruch nehmen können.