Rentenbeginn: 01.10.2009, Bescheid ist erteilt
Die Voraussetzungen bei Antragstellung waren (vorausschauend) erfüllt. Die letzten 3 Monate wurden durch Hochrechnung im Rahmen der gesonderten Meldung (194 SGB IV) richtig und vollständig aus fehlerfreiem Vorzeitraum ermittelt. Die Pflichtbeiträge stammen aus Sozialleistungsbezug (Pflegetätigkeit).
Problem, die alte Dame musste jetzt ins Heim, die Pflege zuhause bis wenigstens 01.09. noch zu retten, war nicht möglich.
Dass die Hochrechnung hinfällig ist, der Bescheid in diesem Punkt zu korrigieren/neu festzusetzen ist, ist bedeutungslos - es fehlt aber der September als 121. Monat der Pflichtbeiträge nach 40. Lbj.
Liege ich richtig, dass der Anspruch auf die AR/Frauen nicht besteht, der Bescheid aufzuheben ist ?
(Ersatzweise könnte die Versicherte bei Ihrer Tochter im Geschäft den September versicherungspflichtig minijobbern, so dass die Rente über diesen Weg noch zu retten wäre)
Gruß
w.