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AR mit 60 nach § 237; Nebenerwerb

von wernero18.06.2008 | 12:26
913 Ansichten
2 Antworten

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Guten Tag, ich strebe die AR mit 60 nach § 2337 an. Ist die Wahrnehmung eines Aufsichtsrats- oder Beiratsmandates (kein Beschäftigungsverhältnis) möglich, wenn eine Aufwandsentschädigung oder Vergütung dafür bezahlt wird? Gibt es zeitliche oder finanzielle Begrebnzungen? Vielen Dank im Voraus!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo wernero,

bezüglich des Hinzuverdienstes bei einer vorgezogenen Altersrente gibt es keine zeitliche jedoch eine finanzielle Begrenzung. Diese liegt bei 400,- Euro monatlich. Eine bloße Aufwandsentschädigung wäre kein Problem, anders kann es bei einer Vergütung aussehen. In diesem Fall würden Sie ggf. als Selbständiger gelten und demzufolge Arbeitseinkommen erzielen, das dann im Falle des Überschreitens von 400,- Euro monatlich anzurechnen wäre, was zur Zahlung einer Teilrente (z.B. 2/3-Teilrente) führen würde. Sie sollten diesen Fall vorab schriftlich unter Angabe der genauen Konstellation der Beschäftigung und dem Umfang der Bezahlungen mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger klären.

1 Antworten

werneroam 19.06.2008 | 10:33
Vielen Dank für die Info! Bis zu welchem Lebensalter würde diese Anrechnung greifen? Gibt es Broschüren (oder Rechtsvorschriften), aus denen Näheres ersichtlich ist? mfG
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