Hallo Gerhard,
Wolfgang hat leider Recht. Rückwirkend ist die Versicherungspflicht auf Antrag bei Selbständigen nicht möglich. Sie erfüllen damit nicht alle Voraussetzungen und müssten nun schauen, ob die Voraussetzungen zu einem späteren Zeitpunkt noch erfüllt werden könnten oder ab welchem Zeitpunkt Sie eine andere Rentenart beantragen können.