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AR mit 60

von Gerhard15.06.2008 | 08:43
1004 Ansichten
4 Antworten

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-1948 geboren -bin arbeitslos ohne leistungsbezug Habe Bescheid bekommen, erfülle alle Voraussetzungen für die AR mit 60 wegen Arbeitslosigkeit, nur fehlen mir Plichtbeiträge, da ich freiwillige Beiträge für 34 Monate gezahlt habe. Habe mal gehört, dass ich als Selbstständiger im Nachhinein 3 oder 5 Jahre ein Wahlrecht habe, kann ich mich jetzt noch für die Pflichtversicherung entscheiden, Beiträge nachzahlen und so die 34 Monate ausgleichen?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Gerhard,

Wolfgang hat leider Recht. Rückwirkend ist die Versicherungspflicht auf Antrag bei Selbständigen nicht möglich. Sie erfüllen damit nicht alle Voraussetzungen und müssten nun schauen, ob die Voraussetzungen zu einem späteren Zeitpunkt noch erfüllt werden könnten oder ab welchem Zeitpunkt Sie eine andere Rentenart beantragen können.

3 Antworten

Unbekanntam 15.06.2008 | 18:18
Hallo Gerhard, sowas gibt es nicht und wird es auch nicht geben. Das ist genauso wie wenn Sie sagen, ich schließe eine Rechtschutzsversicherung erst ab, wenn ich zum Anwalt gehen muss.
Wolfgangam 16.06.2008 | 08:57
Hallo Gerhard, es ist richtig, dass innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit die Versicherungspflicht beantragt werden kann. Die Versicherungspflicht beginnt aber erst mit Antragstellung, eine rückwirkende Versicherungspflicht/Beitragszahlung ist nicht möglich. Gruß w.
Rosannaam 16.06.2008 | 13:32
Hallo Gerhard, für Sie trifft im Prinzip das Gleiche zu, wie ich weiter oben @W.Hof geantwortet habe. Früheste Altersrente mit 63 und 7,2 Abschlag. Denn Sie können die Voraussetzung "in den letzten 10 Jahren mindestens 8 Jahre Pflichtbeiträge" nicht mal bis zum 65. Lebensjahr erfüllen... Ich verstehe sowieso nicht, wie Sie arbeitslos und gleichzeitig selbständig sein können. Oder wird die selbst. Tätigkeit nur in geringfügigem Rahmen ausgeübt? Ob evtl. ein Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente (jetzt oder später) besteht bzw. Sie die dafür geforderten versicherungsrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllen, können Sie anläßlich einer Beratung bei der zust. DRV in Erfahrung bringen. MfG Rosanna.
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