Bei der Umwandlung mit 60 erhalten Sie die doppelte Rentenzahlung, da die zweite Hälfte auch die volle Kürzung erhält.
Mit 63 würden Sie die zweite Hälfte der EP ohne Kürzung erhalten, aber die Zurechnungszeit wird in ein Anrechnungszeit umgewandelt und wenn zur gleichen Zeit Verdienst vorliegt fällt diese Anrechnungszeit ganz weg. Sie erhalten also nur die besitzgeschützten EP der zweiten Hälfte ohne Kürzung, die bereits Grundlage der EM-RT waren. Lassen Sie sich eine Probeberechnung geben.