Ich befinde mich in Altersteilzeit und gehe 2008 im Mai mit 63 in den Ruhestand. Meine Fa. übernimmt von den 7.2% Abschlag auf meine Altersrente 3.6% und schlägt die auf meine Betriebsrente drauf. Nun ist es so daß ich auch eine Unfallrente von der BG beziehe. Diese könnte möglicherweise die Höhe meiner AR kürzen und somit auch den Zuschuss meines Arbeitgebers. Was ist wenn die BG eines Tages die UR einstellt. Erhalte ich dann meine ursprüngliche Altersrente und kann ich von meinem Arbeitgeber eine höhere Ausgleichszahlung verlangen.
Für Ihre Antworten vielen Dank.
MfG Uwe
Hier kommt es wohl auf den genauen Wortlaut Ihrer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber an.
Für Ihre Altersrente werden zunächst die Entgeldpunkte um 7,2 Prozent gekürzt und dann in einen Geldbetrag umgerechnet. Erst von diesem Rentenbetrag wird dann ggf. ein Teil aufgrund des Unfallrentenbezuges gekürzt. Nur dieser gekürzte Betrag ist hernach steuerflichtig. Auch werden nur von diesem Betrag ggf. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fällig.
Die Frage ist also, wie laut Vereinbarung die "Aufstockung" um 3,6 Prozent berechnet wird. Dies können Sie nur mit Ihrem Arbeitgeber abklären.
Vielen Dank Michael1971. Also meine Firma übernimmt maximal 50% der Rentenkürzung und schlägt diesen Betrag meiner Betriebsrente zu.Da die Kürzung vor dem Abzug der UR stattfindet ergibt sich bei evtl. Wegfall der UR bzgl der Betriebsrente für mich kein Nachteil. Wie sieht es aber mit der AR aus. Würde bei einem späteren Wegfall der Unfallrente eine evtl. vorgenommene Kürzung der AR zurückgenommen?
Für Ihre Antwort im voraus herzlichen Dank. Ich wünsche Ihnen eine gute Woche.
MfG
Uwe
Lieber Experte, vieleicht hat sich meine Frage mit Ihrer Antwort überschritten. Es ist doch so, daß ich einen Rentenbescheid erhalte in welchem möglicherweise eine UR die ich zum Zeitpunkt des Renteneintrittes beziehe evtl. sich auf die AR mindernt auswirkt. Falls die Grenzen überschritten sind. Also würde ich gesamte UR und geminderte AR beziehen. Sollte aber irgendwann in der Zukunft die BG die Zahlung der UR einstellen, warum auch immer, wie verhält es sich dann mit meiner AR. Würde die dann auf den ursprünglich mir zustehenden Betrag vor Kürzung durch die UR angepasst??
Für Ihre Mühe und Antwort vielen Dank. Auch Ihnen eine schöne Woche.
MfG
Uwe
"Würde die dann auf den ursprünglich mir zustehenden Betrag vor Kürzung durch die UR angepasst??"
Wie ich mit meiner ersten Antwort bereits darstellen wollte: Zunächst wird auch in Ihrem Fall ganz normal Ihre Altersrente berechnet, in dieser Phase spielt die Unfallrente keine Rolle.
In einem weiteren Schritt wird dann die Höhe der Anrechnung der Unfallrente auf die Altersrente berechnet.
Fällt die Unfallrente weg, fällt auch der weitere Berechnungsschritt weg, Sie erhalten Ihre ursprünglich berechnete Altersrente!!
Vielen vielen Dank.
Alles Gute für Sie alle.
Liebe Grüße aus Nürnberg
MfG
Uwe
Hallo,
Frage zum gleichen Thema:
wie wird das genau berechnet(Altersrent+Erhalt von UR) um den möglichen Kürzungsbetrag zu erfahren?
MfG Rolf
Hallo Rolf,
besteht für denselben Zeitraum Anspruch auf Unfallrente und gesetzliche Rente aus eigener Versicherung, z. B. Altersrente, ist ein sogenannter Grenzbetrag maßgeblich der sich aus dem zugrunde liegenden Jahresarbeitsverdienst der Unfallrente bemißt. Dieser Jahreswert wird auf den Monat umgerechnet, 70 vom Hundert dieses Monatswertes ergeben den Grenzwert.
Überschreiten Unfallrente und gesetzliche Rente diesen Wert nicht, hat dies keine Auswirkungen auf die gezahlten Renten. Wird dieser Wert überschritten, führt der Unterschiedsbetrag zu einer Kürzung der gesetzlichen Rente.