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Arbeit > 65 Jahre

von Gast119.10.2009 | 21:37
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9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, wenn ein Arbeitnehmer, dessen Regelaltersgrenze bei 65 Jahre liegt, darüber hinaus arbeitet (z.B. 2 Jahre), in wie weit erhöht sich dann der Rentenanspruch? Oder wirkt sich eine weitere Beitragszahlung nicht mehr aus? Vielen Dank im Voraus! MfG Gast1

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Zu den Beiträgen von "Wolfgang" und "FUN" ist nichts hinzuzufügen.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Durch die Beiträge nur vom AG erhöhen sich doch auch die Rentenanwartschaften, wenn auch nur zur Hälfte, wenn er über das 65 weiterarbeitet, aber immerhin!

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Wenn der Arbeitnehmer eine Vollrente wg. Alters erhält ist er nicht mehr sozialversicherungspflichtig. Der AG muss aber seine Beiträge weiterzahlen (sonst würde er nur Rentner einstellen), davon profitiert der Rentner (Arbeitnehmer) nicht mehr. Die Zahlungen vom AG fließen in den "Solidarpott"

6 Antworten

Wolfgangam 19.10.2009 | 22:21
Hallo Gast1, die Verschiebung des Rentenbeginns über 65 hinaus - über die Regelaltersrente (65 + xx - wenn es denn hier greifen sollte) - wirkt sich mit einem Rentenzuschlag von 0,5 auf die real erworbenen Entgeltpunkte (grundsätzlich auf 0.5 % der bisher ungekürzten Rente) für jeden Monat des späteren Rentenbeginns aus. Nur, eigentlich rechnen tut es sich nicht, statt Rente und möglichem unbegrenztem Hinzuverdienst ab 65 gegen Rentensteigerung auf die spätere erhöhte Rente zu verzichten - wenn man/Frau aufs Lebens-/Rentenende zugeht. Lassen Sie sich in diesem Fall Rentenverzicht und Zugewinn in der nächsten Beratungsstelle mal durchrechnen. 2 Jahre mehr über 65 würden aktuell bei der Rente 12 % Mehr-Rente bedeuten. Auch mehr Steuer von der Rente ;-) Gruß w.
F U Nam 19.10.2009 | 23:40
Hallo Gast1, die Rentenanwartschaften erhöhen sich nur wenn noch keine Rente bezogen wird. Zusätzlich zu den bis zum 65 Lbj. erworbenen Anwartschaften kommt noch die Steigerung aus dem Verdienst ( Brutto : Durchschnitt x akt. Rentenwert West ) zuzüglich einer Steigerung des sogenannten Zugangsfaktors von 1,0 auf 1,12 (für 2 Jahre späteren Rentenbezuges). Dieses sollten Sie dann in der Relation zu der Netto-Rente mit 65 J. + Verdienst + ggf. Betriebsrente(n) sehen. Wenn das ihr Wille ist, die gRV und die Versichergemeinschaft wird's ihnen danken :-)
Ahaam 20.10.2009 | 08:28
Die Beitragsfreiheit des AN besteht ja nur, wenn die Rente bezogen wird - dann entsteht weder der 0,5% Zuschlag pro Monat noch kommen Beiträge ins Konto! (der AG muss natürlich weiter abführen, wovon eines Tages evtl. die Witwe profitiert!) Wenn Sie bewusst die AR nicht in Anspruch nehmen, dann zahlen Sie und der AG ganz normal 50/50 die Beiträge zur Sozialversicherung!
Gast1am 20.10.2009 | 08:17
Hallo zusammen, wie kann sich die Zeit rentenerhöhend auswirken, wenn der Arbeitnehmer nach Vollendung des 65. Lebensjahres gar keine RV-Beiträge mehr zahlen muss, sondern nur der Arbeitgeber? Danke nochmals im Voraus! MfG Gast1
Gast1am 20.10.2009 | 08:38
Herzlichen Dank für die Auskünfte. Sorry, wenn ich nochmal nachfragen muss. Also auch in den Fällen, in denen die Rente bereits bezogen wird (ab 65.) wirkt sich der Beitrag des Arbeitgebers rentenerhöhend aus? Gilt das auch, wenn der Arbeitnehmer dann 45 Jahre Beiträge bereits zusammen hat? Nochmals besten Dank und eine schöne Woche! MfG Gast1
KSCam 20.10.2009 | 18:54
Sehen Sie diese "Zahlung des Arbeitgebers" als Motivationsbremse, die der Staat einbaut um zu verhindern, dass Arbeitgeber Alterrentner einstellen, die Sie weniger kosten würden....Bei der jetzigen Regelung spart sich kein AG den Rentenanteil (im Vergleich zum nicht berenteten Arbeitnehmer) und an der Rente des Betroffenen ändert sich nichts, weil er auch nichts mehr zahlt!
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