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Experten-Antwort

Arbeit bei Eintitt des Regelrenteneintrittsalters

von Regelaltersrentner 195315.07.2019 | 09:45
102 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, ich habe diesen Monat das Regelrenteneintrittsalter erreicht. Nun möchte ich ganz normal weiterarbeiten und frage mich, welche Sozialversicherungsbeiträge ich noch zu tragen habe. Und für die Gehaltsverhandlung ist gut zu wissen, welche Beiträge der Arbeitgeber trägt. Was ändert sich mit Rentenantragstellung und beim Bezug der Rente, wenn ich wie vorher weiterarbeite?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo User Regelaltersrentner 1953,

wie User senf-dazu Ihnen bereits mitgeteilt hat, können Sie entscheiden, ob Sie bei Bezug einer Altersvollrente ab Regelaltersgrenze weiterhin Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen wollen oder nicht.

Bei Bezug einer Teilrente müssen Sie Beiträge zahlen.

Ohne Rentenbezug müssen Sie weiterhin Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen.

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1 Antworten

senf-dazuam 15.07.2019 | 09:59
Hallo Regelaltersrentner! Prinzipiell ist man versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung. Altersvollrentner sind nach Erreichen der Regelaltersgrenze nicht mehr versicherungspflichtig. Da Sie diese Altersgrenze erreicht haben, sind Sie weiterhin versicherungspflichtig, wenn Sie - keine Altersrente beziehen oder - lediglich eine Teilrente beziehen. Der Arbeitgeber zahlt ohnehin weiter den AG-Beitrag, Sie können Durch Bezug einer Voll- oder Teilrente entscheiden, ob Sie weiter AN-Beiträge zahlen und damit Ihre Rente weiter steigern. Krankenkasse wird logischerweise weiter gezahlt, aber die Arbeitslosenbeiträge fallen weg. Wenn Sie die Arbeit verlieren, werden Sie ja nicht mehr arbeitslos, sondern Rentner.
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