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Experten-Antwort

Arbeit im Ausland-Anrechnung auf die Wartezeit?

von München+8080912.06.2014 | 17:48
1136 Ansichten
6 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, Der Bekannte von mir (63 Jahre alt) ist dabei, den Antrag zur Kontenklärung abzugeben. Folgendes Problem: Er wohnt und arbeitet seit 1989 in Deutschland. Vorher hat er bereits in der früheren Heimat über 10 Jahre gearbeitet. Es gab da keine Renteneinzahlung. Nun meine Frage: Kann diese Zeit auf die Wartezeit angerechnet werden? Er würde gern die Altersrente für langjährig Versicherte beantragen. Die Wartezeit von 35 Jahren müsste jedoch erfüllt werden. Vielen Dank im Voraus.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo München+80809,

wir schließen uns der Antwort von W*lfgang an.

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5 Antworten

Fritzam 12.06.2014 | 18:08
wo hat der denn gearbeitet ? Timbuktu oder wo ?
=//=am 12.06.2014 | 17:50
Wenn im Ausland keine Rentenbeiträge eingezahlt wurden, ist auf die Wartezeit natürlich auch nichts anzurechnen. Was denn auch? Der Auslandsaufenthalt? ;-)
München+80809am 12.06.2014 | 18:16
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Genauer gesagt, er kommt aus dem früheren Süd-Vietnam und wurde hier in Deutschland als Flüchtling aufgenommen. Da zwischen Vietnam (nach 1975) und Deutschland kein Rentenabkommen gibt, nehme ich an, dass die Arbeitszeiten in Vietnam nicht auf die Wartezeit angerechnet werden können, unabhängig davon, ob Rentenbeiträge in Vietnam eingezahlt wurden oder nicht. Ist meine Ausführung richtig? Vielen Dank im Voraus.
W*lfgangam 12.06.2014 | 18:55
Hallo München+80809, ja, Sie liegen richtig. Kein SV-Abkommen = keine Anrechnung. Lediglich schulische Ausbildungszeiten ab dem 17. Lbj. (egal in welchem Land) werden als Anrechnungszeit bei der 35-jährigen Wartezeit berücksichtigt. Ergänzend an =/= Es müssen nicht immer Beiträge im EU- oder SVA-Ausland sein, aus einigen Ländern werden sogar Wohnzeiten angerechnet. Grundsätzlich gilt, was das 'Ausland' als eigene Versicherungszeiten zählt/bestätigt, ist auch in Deutschland als Wartezeit zu zählen - auch wenn es hier keine wäre. Gruß w.
München+80809am 12.06.2014 | 21:21
Vielen, vielen Dank. Hat uns sehr weitergeholfen. Danke auch an die anderen Teilnehmers des Forums.
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