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Arbeit im Studium

von zol02.09.2008 | 19:38
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8 Antworten

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Guten Abend, könnte mir bitte jemand Auskunft geben? Innerhalb eines Studiums habe ich einmal für vier Monate versicherungspflichtig als studentische Mitarbeiterin gearbeitet. Nun muss ich alles Mögliche herausfinden, was - lange her - an Zeitvorgaben bestand. Ich habe herausgefunden, dass ich damals unter 10 Stunden/ Woche gearbeitet habe. Sind vier Monate innerhalb eines mehrjährigen Studiums vielleicht gar nicht relevant? Oder wenn doch, könnte die o.g. Zeitangabe ausreichen? Vielen Dank im Voraus für Antwort! MfG - zol

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wenn es sich - wie von Ihnen angegeben - um eine versicherungspflichtige Beschäftigung gehandelt hat, steht der Anrechnung als Pflichtbeitragszeit in Ihrem Versicherungskonto nichts im Wege. Treffen gemäß § 58 Abs. 4 a SGB 6 Zeiten der schulischen Ausbildung mit einer versicherten Beschäftigung zusammen, liegt zeitgleich nur dann eine Anrechnungszeit wegen schulischer Ausbildung vor, wenn der Zeitaufwand für die schulische Ausbildung unter Berücksichtigung des Zeitaufwands für die Beschäftigung überwiegt. Sofern Sie Angaben zum zeitlichen Umfang machen können, haben Sie Ihrer Mitteilungspflicht entsprochen.

7 Antworten

KSCam 02.09.2008 | 20:56
und für wen sollen Sie das herausfinden? Falls Sie von der RV gefragt wurden, dann schreiben Sie, dass Sie das nicht mehr genau wissen - die Pflichtbeiträge sind vorhanden und die Studienzeit wird grundsätzlich auch berechnet, aber künftig nicht bewertet. Allzu dramatisch kann eine etwaige Ungenauigkeit (für den Zeitraum der Überschneidung) nicht sein. Nicht jede Anfrage ist "hochwichtig".
-_-am 02.09.2008 | 23:45
Eine versicherungspflichtige Beschäftigung während des Studiums ist üblich und während der studienfreien Zeit, auch wenn sie Vollzeit ausgeübt worden ist, kein Hinderungsgrund für die Vormerkung des Studiums im Versicherungskonto. Wer hat denn danach gefragt und vor welchem Hintergrund?
Staatsdieneram 03.09.2008 | 09:40
Na, na, na - lieber KSC, solche Anfragen kommen i.d.R. von der DRV Bund und somit kraft Absenders IMMER 'hochwichtig' - auch wenn man zum 35. Mal seine Geburtsurkunde einsenden soll...!
KSCam 03.09.2008 | 09:52
ja, das denke ich auch. Es soll auch Rentner geben, die im Ausland eine Teil-Invalidenrente bekommen, nebenher im Ausland 4000 € dennoch zuverdienen, und aufgefordert werden auch die deutsche Rente zu beantragen, weil das im Sozialabkommen so vorgesehen sei. Trotz mehrfacher telefonischer Rückfrage wegen des Zuverdienst macht dies der brave Bürger, schickt ein 2 cm dickes Paket Formulare nach Berlin, wird zu 3 Fachärzten geschickt - jedes Mal mit der Androhung, dass im im Ernstfall Sozialleistungen entzogen werden könnten (die er gar nicht bekommt und auch nicht will). Und nach einem Jahr kommt die 19 seitige Rentenbewilligung, dass er zwar teilweise erwerbsgemindert ist, aber wegen des hohen Zuverdienstes keine Zahlung aus Deutschland erhält. So schließt sich der Kreis und alle sind glücklich und zufrieden. Die Bürokratie lässt grüßen. Und alle Rückfragen während dieses Jahres waren natürlich hochwichtig.
Rosannaam 03.09.2008 | 10:38
;-))) Stimme Ihnen vollkommen zu.
zolam 03.09.2008 | 18:53
Vielen Dank für die Antworten! die Anfragen kommen aus Berlin. Ja, ich denke, die Ausbildungszeit überwog. Soweit ich es nachvollziehen kann, arbeitete ich 9,5 Stunden die Woche. Mein Studienbuch habe auch wiedergefunden. Darin habe ich 14 Semesterwochenstunden vermerkt, also besuchte Seminare in der Zeit, als ich nebenher gearbeitet habe. Ich kann aber nicht ermitteln, was die Uni objektiv an häuslicher Vorbereitsungszeit für erforderlich hielt. Reichen die Semesterstunden aus? Ich bin da etwas unsicher, weil ich vermeiden möchte, dass ich nachher Zeiten nicht angerechnet bekomme, obwohl ich mehr Zeit fürs Studium als für diese Arbeit benötigte. Nochmal vielen Dank für Antworten! MfG - zol
Schadeam 03.09.2008 | 19:51
erklären Sie doch, dass Sie maximal 10 Stunden pro Woche gearbeitet haben und ca 30 Stunden fürs Studium aufgewandt haben. Und schreiben Sie dazu, dass Sie genaueres nicht mehr wissen. Dann ist klar, dass das Studium überwog...und das wird doch keiner der Bürokraten anzweifeln (ganz doof sind die ja auch nicht)???
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