Zunächst sollten Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber erkundigen, nach welchen Rechtsvorschriften Sie für die Dauer Ihrer Beschäftigung in Ungarn versichert sein werden.
Von einer Entsendung spricht man, wenn man nur vorübergehend für den bisherigen Arbeitgeber in einem anderen Mitgliedstaat arbeitet, aber weiterhin von ihm bezahlt wird und die Entsendung voraussichtlich nicht länger als 12 Monate dauern wird. In so einem Entsendungsfall unterliegt man weiterhin den Rechtsvorschriften des Herkunftsstaates. D.h., wenn Sie bislang Rentenbeiträge in Deutschland gezahlt haben für Ihren Arbeitgeber, würde dies auch für die Beschäftigungszeit in Ungarn so bleiben.
Sollte es sich um keine Entsendung handeln, würden sie ggf. den ungarischen Rechtsvorschriften unterliegen und daher Rentenbeiträge in Ungarn zahlen. Grundsätzlich gilt dann, dass Beiträge, die Sie in einem anderen europäischen Mitgliedstaat gezahlt haben, beim dortigen Versicherungsträger verbleiben. Jeder einzelne Mitgliedstaat, in dem Sie versichert waren, zahlt Ihnen eine Rente, wenn Sie die dortigen Voraussetzungen erfüllt haben. Bei der Erfüllung der Voraussetzungen für die Rente in einem Mitgliedstaat (z.B. erforderliche Mindestversicherungszeit für einen Rentenanspruch) werden die Zeiten in allen Mitgliedstaaten berücksichtigt. Haben sie zum Beispiel später die Anspruchsvoraussetzungen für eine deutsche Altersrente allein aus den deutschen Versicherungszeiten nicht erfüllt, werden die ungarischen Zeiten zusätzlich mit berücksichtigt. Weitere nützliche Informationen können Sie der Broschüre "Leben und Arbeiten in Europa" entnehmen. Diese kann im Internet auf der Homepage www.deutsche-rentenversicherung.de --> Info- Broschüren --> Info-Broschüren Ausland heruntergeladen werden.