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Experten-Antwort

Arbeit in WfbM ab wann EU Rente

von c.kosbab06.10.2013 | 10:17
2170 Ansichten
2 Antworten

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Meine Tochter ist 27 mit Down Syndrom und in einer WfbM. Wir haben nun zum ersten mal eine Rentenbenachrichtigung der DRVB bekommen. Wann kann/muss sie EURente beantragen? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Sie wird ja sicher auch bis 65 weiterarbeiten. Welches Hinzuverdienstgrenze gibt es? MfG C.kosbab

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 07.10.2013 | 14:07

Der Antwort von brille schließen wir uns an.

Ab wann Ihre Tochter frühestens einen Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung hat, erfragen Sie bitte beim zuständigen Rentenversicherungsträger. Für eine konkrete Auskunft sollte das Versicherungskonto Ihrer Tochter vollständig geklärt werden.

1 Antworten

brilleam 06.10.2013 | 12:35
Die Erwerbsminderung ist angeboren, d.h. die Tochter hatte keine Möglichkeit, den Versicherungsschutz (allgemeine Wartezeit von 60 Monaten und die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen von 36 Monaten Pflichtbeiträgen in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der EM) regulär zu erwerben. Somit greift die Sonderregelung, dass bei einem sog. Vorversicherungsleiden 20 Jahre (240 Monate) mit Beitragszeiten vorhanden sein müssen, um eine EM-Rente zu erhalten. Die Beschäftigung in einer WfbM ist i.d.R. eine Pflichtbeitragszeit mit Fiktiv-Bruttoverdienst. Mit 19 Jahren in der WfbM und freiwilliger Versicherung der Schulzeit zw. 16. und 17.Lj. (Achtung: Antrag nur möglich bis zum 45.Lj.) kann die Rente zum frühest möglichen Zeitpunkt erreicht werden. Der Wert resultiert aus den Beiträgen und der sog. Zurechnungszeit bis zum 60.Lj. (vgl. Wert in der vorliegenden Renteninformation) Allerdings: Abschlag von 10,8% auf Dauer, eigener Beitrag zur KVdR aus der Rente, evtl. Wegfall des Kindergeldes etc. Die Tätigkeit in der WfbM kann i.d.R. weiter ausgeübt werden, das Einkommen daraus gilt nicht als Hinzuverdienst zur Rente; die HzV-Grenze wäre aktuell ganz regulär bei 450 EUR.
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