Bei freiwilligen Bezugszeiten einer Rente ab 65 ist zu beachten, dass Sie hierbei einen Zuschlag zur Rente erhalten - wie Ihnen dies aber auch bereits mitgeteilt wurde.
Für jeden Kalendermonat der freiwillig vespäteten Inanspruchnahme dieser Rente erhalten Sie 0,5 % Zuschlag.
Ob dies im Einzelfall auch arbeitsrechtlich möglich ist, kann hier im Forum niemand vorhersagen.
MfG