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Experten-Antwort

Arbeit trotz Erwerbsminderung?

von Nutzer29.03.2019 | 16:16
126 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich arbeite seit Anfang November bei einer Zeitarbeitsfirma im Sicherheitsbereich halbtags. Bei der DRV Bund werde ich als voll erwerbsgemindert geführt, mit einem Rentenbezug bis zu meiner Altersgrenze. Diese Rente ist aber nicht viel, daher möchte ich selbe zugunsten dieser Erwerbstätigkeit aufgeben. Die Frage ist, ob mein Vorhaben eigentlich gestattet ist und welche Folgen mir bei einer Meldung des Sachverhalts an die DRV daraus erwachsen. Ich habe wohl gleich zu Beginn die Aufnahme der Tätigkeit bekanntgegeben, aber gemeldet hat sich von Seiten der DRV noch keiner. Nur telefonisch wurde mir mitgeteilt, das bei anhaltender Tätigkeit ich mit Weiterungen zu rechnen habe. Dies in einem recht unfreundlichen Ton. Den Namen meines Sachbearbeiters werde ich jedoch nicht hier angeben. Wie wird es nun weiter gehen? Gibt es wirklich negative Auswirkungen für mich. Wie gesagt, die Rente ist mir nicht so wichtig.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Nutzer,

erhalten Sie eine Rente wegen Erwerbsminderung, dürfen Sie daneben grundsätzlich weitere Einkünfte erzielen. Ihre Tätigkeit dürfen Sie jedoch nur im Rahmen Ihres Restleistungsvermögens ausüben. Arbeiten Sie als Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung mindestens drei Stunden täglich, kann unter Umständen Ihr Anspruch auf Rente entfallen. Des Weiteren müssen Sie bestimmte Einkommenshöchstgrenzen einhalten. Werden diese Grenzen überschritten, erhalten Sie Ihre Rente nicht mehr in voller Höhe, sondern gekürzt.

Bitte wenden Sie sich kurzfristig schriftlich an Ihren Rentenversicherungsträger, damit Sie Ihren gesetzlichen Mitteilungspflichten genügen.

Mit freundlichen Grüßen

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Deutscheram 29.03.2019 | 19:08
Sie(und ich) leben in einem freien Land, indem man so ziemlich tuen und lassen kann, was man möchte. Und wenn Sie lieber arbeiten möchten, dann ist es in Ordnung. Melden Sie einfach Tätigkeit mit Art und Umfang sowie Verdienst einfach Ihrer RV und das war es dann auch schon. Mögliche Szenarien:es bleibt bei einer Berentung, es gibt nur noch eine Teilrente, es gibt gar keine mehr. Viel Erfolg!
Ulliam 31.03.2019 | 09:26
Das was sie machen, ist vollumpfänglich gestattet. Die Arbeitsaufnahme der DRV bitte schriftlich melden, nicht telefonisch. Die Rente wird aber unter Umständen gekürzt oder ganz entfallen, dass sollten Sie wissen.
Ralfam 31.03.2019 | 19:55
Du bist erwachsen und kannst fast alles machen. Auch arbeiten. Deine Rente wird entsprechend gekürzt, megr nicbt. Viel Glück und Erfolg.
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