Hallo, eine Frage beschäftigt mich. Ich beziehe befristete, volle EU Rente. Da es mir ganz gut geht, bzw. sich gut entwickelt hat, möchte ich das der RV mitteilen um ggf. eine Teilrente zu erzielen. Ist es sinnvoll dafür einen Reha Antrag zu stellen. Vielen Dank.
Es ist schön zu lesen, dass es nicht nur Rentner gibt, die sich mit aller Kraft an ihre Rente klammern und lieber auf medizinische Maßnahmen (Kur) verzichten als auch nur einen Hauch einer Chance auf Verbesserung ihres Gesundheitszustandes (und damit einen eventuellen Wegfall der Rente) zu riskieren.
Trotzdem wäre ich vorsichtig damit, der DRV sofort zu sagen: Ich kann wieder arbeiten! Probieren Sie es lieber erst mal aus. Fangen Sie erstmal geringfügig an und schauen Sie, wie Sie es verkraften. Wenn man zu Hause ist, erholt man sich natürlich auf Dauer und fühlt sich dann auch besser. Eine solche "Besserung" ist allerdings schnell wieder weg, wenn man wieder zur Arbeit.
Natürlich können Sie einen Reha-Antrag stellen. Das Vorliegen von Erwerbsminderung führt nicht grundsätzlich zum Leistungsausschluss. Allerdings muss auch hier eine Erfolgsaussicht dahingehend prognostiziert werden können, als
entweder die Erwerbsminderung durch die Reha-Leistung voraussichtlich beseitigt oder wenigstens eine wesentliche Verschlechterung abgewendet werden kann. Welche Leistungen für Sie genau in Frage kommen, können Sie mit Ihrem Rentenversicherungsträger klären.
Es ist schön zu lesen, dass es nicht nur Rentner gibt, die sich mit aller Kraft an ihre Rente klammern und lieber auf medizinische Maßnahmen (Kur) verzichten als auch nur einen Hauch einer Chance auf Verbesserung ihres Gesundheitszustandes (und damit einen eventuellen Wegfall der Rente) zu riskieren.
So reden Arbeitnehmer mit einem gesicherten Arbeitsplatz.
Wer jedoch jahrelang auf seine rechtmäßig zustehende Rentenbewilligung warten musste, weil alleine die Bearbeitung des Widerspruchs 7 Monate gedauert hat und bis zum klärenden SG-Termin noch einmal 18 Monate Wartezeit vergingen, der möchte seine Rente verständlicherweise nicht deshalb verlieren, weil womöglich irgendein übereifriger Reha-Arzt das berufliche Leistungsvermögen seines Patienten zu optimistisch einschätzt.
Auch Sie können schon morgen in eine ähnliche Situation geraten.
Wer weiß, wie Sie dann argumentieren würden.
Ich werde auch weiterhin jeden sinnvollen Therapievorschlag meiner Ärzte befolgen.
Da man physiotherapeutische Behandlungen aber auch sehr gut ambulant zu Lasten der Krankenkassen durchführen lassen kann, ohne die DRV vorher um Erlaubnis bitten zu müssen, kann ich auf "riskante" DRV-finanzierte stationäre Reha-Maßnahmen sehr gut verzichten.
MfG
Eigentlich brauchen Sie dafür keinen Reha-Antrag stellen. Wenn Sie eine Beschäftigung aufnehmen wollen, teilen Sie das der DRV mit ebenso wie die Höhe des zu erwartenden Verdienstes (z.B. als Arbeitsversuch im Rahmen eines Minijobs oder Teilzeit).
Ab dem Datum wird die Rente dann gekürzt, der Anspruch auf die volle EM-Rente bleibt aber bestehen, falls es dann doch nicht klappt gesundheitlich.
Hallo Ria,
vielleicht ist es 'logistisch' sogar sinnvoller, erst einen Reha-Antrag zu stellen. Wird der wegen mangelnder Erfolgsaussichten abgelehnt, haben Sie quasi einen 'Freibrief' für eine mehr als geringfügige Beschäftigung - wie will die DRV da wieder rauskommen, wenn Reha wegen med. Aussichtslosigkeit abgelehnt wird, dann aber unmittelbar bei Beschäftigungsaufnahme das plötzlich wieder anders gesehen wird ;-) Eine Teilrente gibt es dann automatisch, da wenigstens die kleinste Hinzuverdienstgrenze (450 EUR) überschritten wird.
Nur so eine Idee …allerdings und andererseits ist ja auch nur eine befristete Rente bewilligt worden.
Ergänzend auch hierzu dieser Beitrag, letzter Eintrag von Sozialröchler:
https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_pi1[controller]=Topic&tx_typo3forum_pi1[topic]=27669
Gruß
w.