Hallo poochy,
Bei "Studentenjobs" die weniger als 20 Arbeitsstunden die Woche ausgeübt werden besteht in der Kranken- , Pflege- und Arbeitslosenversicherung Versicherungsfreiheit. Näher hier zu erfahren Sie auch unter folgendem Link.
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_15182/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__Publikationen/02__info__broschueren/04__vor__der__rente/tipps__f_C3_BCr__studenten.html