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Arbeiten auf extrateritorialem Gebiet

von Arthur20.12.2008 | 16:57
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1 Antworten

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Hallo zusammen, ich habe eine etwas knifflige Frage zur Sozialversicherungspflicht in Deutschland und hoffe hier auf einige Auskünfte, die etwas Licht ins Dunkel bringen. Folgender Sachverhalt: Ich habe ein Arbeitsangebot von einer diplomatischen Vertretung in Berlin erhalten.Das entsprechende Land hat mit Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen. De facto arbeite ich in Deutschland, de jure jedoch auf dem Hoheitsgebiet dieses Landes und unterliege auch dem dortigen Arbeitsrecht. Mich würde daher interessieren inwieweit ich hier Sozialversicherungspflichtig bin. Krankenversicherung brauche ich natürlich, aber wie sieht es mit den anderen Pflichtversicherungen aus wie der Rentenversicherung, die ja auch von der Krankenkasse eingezogen werden. Eigentlich müsste man diesen Fall ja mit einem Arbeitnehmer vergleichen können, der im Ausland als nicht entsendet arbeitet und hier weiterhin seine Steuern und Sozialabgaben entrichtet ? Danke für die Antworten Arthur

1 Antworten

Knut Rassmussenam 22.12.2008 | 08:45
Sie wären nach deutschem Sozialrecht zu versichern. Sofern der Arbeitgeber das "Wiener Übereinkommen" (d.h. die Akzeptanz der innerstaatlichen Rechte) wahrnimmt, tritt er wie ein deutscher Arbeitgeber auf. Ergebnis - hälftige Beitragstragung. Macht er das nicht, können Sie die Beiträge alleine an die Krankenkasse als Einzugstelle zahlen. Dann müssen Sie nur bei der Bruttolohnhöhe auf den Arbeitgeberanteil achten.
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