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Experten-Antwort

Arbeiten auf Honorarbasis

von Sportstudio07.02.2020 | 10:58
116 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich ( Student 21 Jahre )arbeite seit 01.01.2020 auf Honorarbasis in einem imSportstudio. Dort bekomme ich monatlich maxímal 450 € und das 10 mal im Jahr 2020 = 4.500 € Jahreshonorar. Frage : muss ich diese Tätigkeit der Rentenversicherung melden ? der Krankenkasse melden ( bin über meine Eltern bei der gesetzlichen Krankenkasse mitversichert ) bzw. fallen irgendwelche Sozialversicherungsbeiträge an ? Danke im Voraus !!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sportstudio,

im Rahmen dieses Forums zur gesetzlichen Rentenversicherung und Alterssicherung können wir leider keine Fragen zum Recht der gesetzlichen Krankenversicherung beantworten. Haben Sie daher bitte Verständnis, dass ich mich bei der Beantwortung Ihrer Frage auf das Thema zur gesetzlichen Rentenversicherung beschränke und Sie im Übrigen an Ihre zuständige Krankenkasse verweisen muss.

Soweit es sich bei Ihrer Tätigkeit tatsächlich um eine selbständige Tätigkeit (und nicht um eine geringfügige abhängige Beschäftigung) handelt, könnten Sie - je nach Art der Tätigkeit im Sportstudio - zum grundsätzlich versicherungspflichtigen Personenkreis der selbständigen Lehrer gehören. Soweit die (steuerpflichtigen) Einkünfte aus dieser Tätigkeit aber unter der Geringfügigkeitsgrenze von monatlich 450 € bzw. jährlich 5400 € bleiben, wären Sie in dieser Tätigkeit wegen Geringfügigkeit versicherungsfrei und müssten auch keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen.

In der Rentenversicherung versicherungspflichtig Selbständige unterliegen prinzipiell einer Meldepflicht und müssen sich innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit bei ihrem Rentenversicherungsträger melden. Zwar wären Sie unter den von Ihnen beschriebenen Bedingungen wegen Geringfügigkeit versicherungsfrei - zur Erlangung von Rechtssicherheit wäre es aber aus meiner Sicht dennoch sinnvoll, eine entsprechende Klärung durch den zuständigen Rentenversicherungsträger zu veranlassen.

Weitere Informationen rund um das Thema „Selbständige und Rentenversicherung“ finden Sie im Übrigen auch in folgender Broschüre:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/selbstaendig_wie_rv_schuetzt_aktuell.pdf?__blob=publicationFile&v=6

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Sportstudioam 07.02.2020 | 13:21
Ich danke Ihnen für Ihre kompetente Antwort und wünsche ein schönes Wochenende.
Deutsche Rentenversicherung
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