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Experten-Antwort

Arbeiten bei voller EM Rente

von Moni07.10.2013 | 20:47
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10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich beziehe eine volle Erwerbsminderungsrente und würde gerne um wieder im Arbeitsmarkt Fuß zu fassen und meine Belastungsgrenzen aus zu testen auf 450€ Basis arbeiten gehen. Ist die Stundenzahl tgl. begrenzt oder bezieht sich das auf den Monat? Könnte ich also an einigen Tagen 4 Stunden arbeiten und dafür an anderen Tagen zu Hause bleiben? Ich finde im Web dazu keine definitive Aussage. Danke schon mal für eure Antworten LG Moni

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Aufnahme einer geringfügigen Beschäftigung mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von weniger als 15 Stunden und einem Verdienst bis 450,00 Euro ist für den Bezug einer Rente wegen Erwerbsminderung in der Regel unschädlich.

Als Bezieher einer Erwerbsminderungsrente müssen Sie den Rentenversicherungsträger allerdings informieren, wenn Sie die geringfügige Beschäftigung aufnehmen.

Die Mitteilungspflichten können Sie in Ihrem Rentenbescheid nachlesen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

9 Antworten

Otto N.am 07.10.2013 | 20:59
Wer dazu in der Lage ist, MINDESTENS drei Stunden täglich zu arbeiten, ist nicht vollständig erwerbsgemindert. Hätten Sie Ihre Frage bereits bei der Antragsstellung gestellt, wäre Ihr Antrag mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit abgelehnt worden! Womit haben Sie Ihre angebliche volle Erwerbsminderung denn begründet, wenn nicht damit, dass Sie außerstande sind, mindestens drei Stunden/täglich zu arbeiten? Darüberhinaus dürfen Sie so viel und solange arbeiten gehen, wie Sie können. Ob dann trotzdem noch ein Anspruch auf ungekürzte EM-Rente besteht, wird Ihnen die DRV dann ganz automatisch mitteilen!
Moniam 07.10.2013 | 21:21
Begründet habe ich meinen Antrag mit einer Langzeitchemo ;-/ Da diese nun erfolgreich abgeschlossen ist möchte ich langsam wieder in den Beruf zurück, weiß aber nicht in wieweit ich der Belastung gewachsen bin. Deshalb möchte ich die EM Rente erst mal nicht gefährden.
Moniam 08.10.2013 | 10:17
Danke für diese sachbezogene Antwort.:-) Das ich das melden muss war mir schon bekannt, mir geht's mehr um die Stunden die tgl. geleistet werden. Wenn es tatsächlich nur um die wöchentlichen Stunden geht, könnte ich ja einen Job annehmen der auch mal 4 Stunden am Stück geht, wenn ich dadurch die 15 Wochenstunden nicht überschreite. LG Moni
;am 08.10.2013 | 11:04
Nein, es geht auch darum, tgl. eben nicht mehr als 3 Std. zu arbeiten!
Otto N.am 08.10.2013 | 15:07
Zitat von Moni anzeigenausblenden
Wer vollständig erwerbsgemindert ist, kann gar keine 4 Stunden/Tag arbeiten, auch nicht ab und zu. Wenn es nur darauf ankäme, 15 Stunden pro Woche nicht zu überschreiten, dann läge selbst dann noch volle Erwerbsminderung vor, wenn man Montags 8 Stunden, Dienstags 7 Stunden und von Mittwoch bis Samstag gar nicht mehr arbeitet. Klingt doch logisch, oder?
michel1am 08.10.2013 | 20:47
Zitat von Otto N. anzeigenausblenden
Otto N. schrieb

Zitat aus Ihrem Link:

"08.02.2011 - 15:19

von Experte/in Experten-Antwort

Unsicher wg. Hinzuverdienst

Verschiedene Meinungen bzw. Beiträge liegen vor, die zum Teil auch zutreffen. Eine genaue rechtliche Wertung in diesem Forum kann nicht erfolgen. Nur Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger kann Ihnen vorab rechtsverbindlich mitteilen, ob die Form der von Ihnen genannten Beschäftigung rentenschädlich ist. Von dieser Stelle aus erfolgt die Prüfung, ob unter Berücksichtigung der geplanten Beschäftigung auch weiterhin noch volle Erwerbsminderung vorliegt.

Bitte teilen Sie den Sachverhalt so schnell wie möglich schriftlich Ihrem Rentenversicherungsträger mit. Gleichzeitig fragen Sie bitte nach, ob bei Ihnen aufgrund Ihres Alters die Voraussetzungen für eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen vorliegen (Voraussetzung hierfür ist eine Wartezeit von 35 Jahren). Falls die Voraussetzungen vorliegen, wird Ihre volle EU-Rente in eine Altersrente umgewandelt. Das Thema Hinzuverdienst/rentenschädliche Beschäftigung ist dann nicht mehr so problematisch. Sie können natürlich auch persönlich in eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung gehen. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln. Hier kann man bereits die Voraussetzungen für die Altersrente prüfen und alles weitere besprechen bzw. veranlassen.."

Zitat ende!

Die Zeitspanne "3 Stunden und mehr" bezieht sich auf TEILWEISE Erwerbsminderungen.

VOLLE Erwerbsminderung liegt nur dann vor, wenn die Leistungsfähigkeit UNTER drei Stunden/Tag liegt.

Es mag ja sein, dass manche Sachbearbeiter etwas "gnädiger" sind als andere.

Aber sollte man wegen 1 Stunde Mehrarbeit pro Tag seine Rente aufs Spiel setzen?

Wer weiß denn schon vorher, wie der zuständige DRV-Sachbearbeiter darüber denkt?

Der macht womöglich Ärger, der - wenn überhaupt - nur mit Hilfe eines verständnisvollen Richters behoben werden kann.

Und das kann erfahrungsgemäß Jahre dauern.....

Wenn es tatsächlich nur um die wöchentlichen Stunden geht, könnte ich ja einen Job annehmen der auch mal 4 Stunden am Stück geht, wenn ich dadurch die 15 Wochenstunden nicht überschreite. LG Moni
Hallo Otto! Die Aussagen hier sind zum Teil sehr widersprüchlich: Ein Auszug. von Elli Täglich mehr als 3 Stunden Es wird immer wieder vergessen, dass die Bestimmung von einer t ä g l i c h e n Arbeitszeit von 3 Stunden und mehr ausgeht (also 15 Stunden und mehr wöchentlich). Es ist nicht explizit geregelt, dass man nicht z. B. montags und mittwochs je 7 Stunden arbeiten darf. Hier hat man genügend Ruhezeiten dazwischen. Außerdem gibt es unterschiedliche Bewertungen hinsichtlich der (alten) Erwerbsunfähigkeitsrente und der (neuen) Erwerbsminderungsrente. Die alte Erwerbsunfähigkeitsrente lässt hier auch mehr Spielraum bezüglich Arbeiten auf Kosten der Restgesundheit. Viele Experten haben hier gar die Stundenzahl des Nebenjobs als nicht relevant eingestuft und sich nur auf die Einhaltung der Zuverdienstgrenze (400,00 Euro monatlich) bezogen. Es würde mich trotzdem auch freuen, wenn ein Experte auf diese Frage hier (zum X. Male) Stellung beziehen könnte. Wer vollständig erwerbsgemindert ist, kann gar keine 4 Stunden/Tag arbeiten, auch nicht ab und zu. Wenn es nur darauf ankäme, 15 Stunden pro Woche nicht zu überschreiten, dann läge selbst dann noch volle Erwerbsminderung vor, wenn man Montags 8 Stunden, Dienstags 7 Stunden und von Mittwoch bis Samstag gar nicht mehr arbeitet. Klingt doch logisch, oder?
Hier der Link Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Ja was den nun! MfG Der Michel1
Otto N.am 08.10.2013 | 21:08
Zitat von michel1 anzeigenausblenden
michel1 schrieb

Wenn es tatsächlich nur um die wöchentlichen Stunden geht, könnte ich ja einen Job annehmen der auch mal 4 Stunden am Stück geht, wenn ich dadurch die 15 Wochenstunden nicht überschreite.

LG Moni

[/quote]

Hallo Otto!

Die Aussagen hier sind zum Teil sehr widersprüchlich:

Ein Auszug.

von Elli

Täglich mehr als 3 Stunden

Es wird immer wieder vergessen, dass die Bestimmung von einer

t ä g l i c h e n

Arbeitszeit von 3 Stunden und mehr ausgeht (also 15 Stunden und mehr wöchentlich).

Es ist nicht explizit geregelt, dass man nicht z. B. montags und mittwochs je 7 Stunden arbeiten darf.

Hier hat man genügend Ruhezeiten dazwischen.

Außerdem gibt es unterschiedliche Bewertungen hinsichtlich der (alten) Erwerbsunfähigkeitsrente und der (neuen) Erwerbsminderungsrente.

Die alte Erwerbsunfähigkeitsrente lässt hier auch mehr Spielraum bezüglich Arbeiten auf Kosten der Restgesundheit.

Viele Experten haben hier gar die Stundenzahl des Nebenjobs als nicht relevant eingestuft und sich nur auf die Einhaltung der Zuverdienstgrenze (400,00 Euro monatlich) bezogen.

Es würde mich trotzdem auch freuen, wenn ein Experte auf diese Frage hier (zum X. Male) Stellung beziehen könnte.

Wer vollständig erwerbsgemindert ist, kann gar keine 4 Stunden/Tag arbeiten, auch nicht ab und zu.

Wenn es nur darauf ankäme, 15 Stunden pro Woche nicht zu überschreiten, dann läge selbst dann noch volle Erwerbsminderung vor, wenn man Montags 8 Stunden, Dienstags 7 Stunden und von Mittwoch bis Samstag gar nicht mehr arbeitet.

Klingt doch logisch, oder?

[/quote]

Hier der Link

Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.

Ja was den nun!

MfG

Der Michel1

Zitat aus Ihrem Link: "08.02.2011 - 15:19 von Experte/in Experten-Antwort Unsicher wg. Hinzuverdienst Verschiedene Meinungen bzw. Beiträge liegen vor, die zum Teil auch zutreffen. Eine genaue rechtliche Wertung in diesem Forum kann nicht erfolgen. Nur Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger kann Ihnen vorab rechtsverbindlich mitteilen, ob die Form der von Ihnen genannten Beschäftigung rentenschädlich ist. Von dieser Stelle aus erfolgt die Prüfung, ob unter Berücksichtigung der geplanten Beschäftigung auch weiterhin noch volle Erwerbsminderung vorliegt. Bitte teilen Sie den Sachverhalt so schnell wie möglich schriftlich Ihrem Rentenversicherungsträger mit. Gleichzeitig fragen Sie bitte nach, ob bei Ihnen aufgrund Ihres Alters die Voraussetzungen für eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen vorliegen (Voraussetzung hierfür ist eine Wartezeit von 35 Jahren). Falls die Voraussetzungen vorliegen, wird Ihre volle EU-Rente in eine Altersrente umgewandelt. Das Thema Hinzuverdienst/rentenschädliche Beschäftigung ist dann nicht mehr so problematisch. Sie können natürlich auch persönlich in eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung gehen. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln. Hier kann man bereits die Voraussetzungen für die Altersrente prüfen und alles weitere besprechen bzw. veranlassen.." Zitat ende! Die Zeitspanne "3 Stunden und mehr" bezieht sich auf TEILWEISE Erwerbsminderungen. VOLLE Erwerbsminderung liegt nur dann vor, wenn die Leistungsfähigkeit UNTER drei Stunden/Tag liegt. Es mag ja sein, dass manche Sachbearbeiter etwas "gnädiger" sind als andere. Aber sollte man wegen 1 Stunde Mehrarbeit pro Tag seine Rente aufs Spiel setzen? Wer weiß denn schon vorher, wie der zuständige DRV-Sachbearbeiter darüber denkt? Der macht womöglich Ärger, der - wenn überhaupt - nur mit Hilfe eines verständnisvollen Richters behoben werden kann. Und das kann erfahrungsgemäß Jahre dauern.....
Moniam 08.10.2013 | 23:09
Vielen Dank für eure Rückmeldungen. Nun habe ich auch noch gar nicht versucht 4 Stunden am Stück zu arbeiten und werde sicher auch nicht gleich so starten....meine Frage war rein hypothetisch, ist ja auch gar nicht einfach überhaupt was zu finden zu dem ich mich in der Lage fühle. Fragen eines Arbeitgebers bzgl. der Flexibilität im Einsatz wollte ich nur nicht mit Unwissen begegnen. Macht die Sache bestimmt nicht einfacher was zu finden. Trotzdem Danke noch mal. LG Moni
Andreas68am 30.01.2014 | 20:46
Diese Frage nach der täglichen bzw. wöchentlichen Höchstarbeitszeit bei vollem EM-Rentenbezug scheint ein Dauerbrenner zu sein und ist nun auch für mich relevant geworden: Ich (Bj. 1968) bin seit drei Jahren Dialysepatient und beziehe daher eine volle EM-Rente. Nun hätte ich die Chance, zweimal pro Woche für je 7 Stunden in meinem erlernten Beruf zu arbeiten, was für ein Glück! Mit einer anderen Aufteilung (z. B. 5 x 3 Wochenstunden) würde es jedoch erst so richtig in Stress ausarten, schließlich muss man ja auch den Arbeitsweg berücksichtigen. Und nicht zu vergessen: Montag, Mittwoch und Freitag jeweils 5 Stunden Dialyse (macht dann immer gut 6 Stunden Aufenthalt im Dialysezentrum) nach der man oft ziemlich kaputt ist. Die Regelung mit den nicht mehr als 3 Stunden Arbeitszeit täglich (wenn es die denn überhaupt gibt), würde mich dann zwingen, auch an den Dialysetagen zu arbeiten und dreimal mehr als nötig mit dem Auto rumzukurven (die Dialysefahrten werden mit gutem Grund durch ein Krankentransportunternehmen durchgeführt). Dafür, dass es mir an den dialysefreien Tagen immer recht gut geht, muss ich mich ja hoffentlich nicht entschuldigen, oder? In der Hoffnung auf eine erschöpfende Antwort- Guten Abend
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