Wenn es tatsächlich nur um die wöchentlichen Stunden geht, könnte ich ja einen Job annehmen der auch mal 4 Stunden am Stück geht, wenn ich dadurch die 15 Wochenstunden nicht überschreite.
LG Moni
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Hallo Otto!
Die Aussagen hier sind zum Teil sehr widersprüchlich:
Ein Auszug.
von Elli
Täglich mehr als 3 Stunden
Es wird immer wieder vergessen, dass die Bestimmung von einer
t ä g l i c h e n
Arbeitszeit von 3 Stunden und mehr ausgeht (also 15 Stunden und mehr wöchentlich).
Es ist nicht explizit geregelt, dass man nicht z. B. montags und mittwochs je 7 Stunden arbeiten darf.
Hier hat man genügend Ruhezeiten dazwischen.
Außerdem gibt es unterschiedliche Bewertungen hinsichtlich der (alten) Erwerbsunfähigkeitsrente und der (neuen) Erwerbsminderungsrente.
Die alte Erwerbsunfähigkeitsrente lässt hier auch mehr Spielraum bezüglich Arbeiten auf Kosten der Restgesundheit.
Viele Experten haben hier gar die Stundenzahl des Nebenjobs als nicht relevant eingestuft und sich nur auf die Einhaltung der Zuverdienstgrenze (400,00 Euro monatlich) bezogen.
Es würde mich trotzdem auch freuen, wenn ein Experte auf diese Frage hier (zum X. Male) Stellung beziehen könnte.
Wer vollständig erwerbsgemindert ist, kann gar keine 4 Stunden/Tag arbeiten, auch nicht ab und zu.
Wenn es nur darauf ankäme, 15 Stunden pro Woche nicht zu überschreiten, dann läge selbst dann noch volle Erwerbsminderung vor, wenn man Montags 8 Stunden, Dienstags 7 Stunden und von Mittwoch bis Samstag gar nicht mehr arbeitet.
Klingt doch logisch, oder?
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Ja was den nun!
MfG
Der Michel1