Arbeiten bis zu Entscheid über EU Rente

von
Fragender

Hallo,
vielleicht kann mir jemand zu folgendem Sachverhalt etwas sagen. Aufgrund meiner Erkrankungen bin ich nicht mehr in der Lage, wie es so schön heißt, vollschichtig zu arbeiten. Während der letzten Krankschreibung habe ich einen Antrag auf EU Rente gestellt. In einem Gespräch mit meinem AG bot mir dieser eine Teilzeitstelle an. Die genaue Stundenanzahl soll gemäß meiner Leistungsfähigkeit angepasst werden. Hierzu sei gesagt, dass es einige Aufgaben gibt, die kein anderer übernehmen kann und aufgrund der Größe des Betriebs ist es nicht einfach einen zusätzlichen Mitarbeiter einzustellen. Wenn ich jetzt zunächst für 2-3 Stunden täglich in der Firma arbeite, mein zeitkonto gibt das her, sodass zunächst keine Vertragsänderung nötig ist, wird dann der Antrag ohne nähere Prüfung direkt abgelehnt?
Ich würde gerne weiter arbeiten, so gut es mein gesundheitlicher Zustand zulässt, hätte dann aber ein finanzielles Problem, wenn ich quasi nur von einem Zubrot leben müsste, ohne eine weitere Absicherung.
Ich hoffe ein Experte kann mir hierzu etwas sagen.
Vielen Dank.

Experten-Antwort

Hallo Fragender,
die Prüfung Ihres Leistungsvermögens geschieht unabhängig vom derzeitigen Beschäftigungsumfang. Sofern im Antragsverfahren angegeben wurde, dass Sie zur Zeit keiner Beschäftigung nachgehen (z.Bsp. wegen AU), sind Sie verpflichtet die Aufnahme der Beschäftigung dem Rentenversicherungsträger mitzuteilen. Sofern ein abschließendes Ergebnis zu Ihrem Leistungsvermögen vorliegt, wird Ihnen dann die Möglichkeit gegeben, Ihren Verdienst und den Beschäftigungsumfang an das festgestellte Leistungsvermögen anzupassen.

von
Fragender

Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Wie teile ich die Arbeitsaufnahme mit? Geht das relativ formlos oder muss ich dazu ein Dokument ausfüllen.

von
W*lfgang

Zitiert von: Fragender
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Wie teile ich die Arbeitsaufnahme mit? Geht das relativ formlos oder muss ich dazu ein Dokument ausfüllen.

Hallo Fragender,

natürlich geht das formlos - so ähnlich, wie Sie es hier dargestellt haben - als 'Ergänzenden Angaben' zur Ihrem Rentenantrag. Sie können auch den Vordruck R0215 an den dafür geeigneten Stellen ausfüllen:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/_pdf/R0215.html

...den halte ich aber für nicht so geeignet, daher formlosen Brief zum Antrag hinterher, da haben Sie mehr 'freien' Spielraum, die Gründe genauer zu benennen.

Gruß
w.

von
Fragender

Hallo Wolfgang,
auch Ihnen vielen Dank für Ihre Antwort. Ich schaue mir diesen Bogen mal an und entscheide mich dann ob ich ihn nehme oder einen formlosen Brief schreibe.

Interessante Themen

Rente 

Teilrente: Für wen sie sich lohnt

Wer eine Altersrente beantragt, kann statt einer Vollrente eine Teilrente wählen. Vorteile und mögliche Nachteile.

Rente 

Rentenversicherungsnummer: Wo finde ich sie?

Was ist die Rentenversicherungsnummer? Welche habe ich? Und wie kann ich eine RVNR beantragen? Alles Wichtige zur Rentenversicherungsnummer.

Rente 

Rentenerhöhung 2023: Deutliches Plus

Von Juli an bekommen Millionen Menschen deutlich mehr Rente. Warum das so ist und was die nächsten Jahre bringen könnten.

Altersvorsorge 

Diese Steuermythen halten sich hartnäckig

Acht Mythen rund um die Steuererklärung und was wirklich dran ist.

Rente 

Irrtümer über die Rente: Was richtig und was falsch ist

Kann die Rente wirklich sinken? Und zählen die letzten Jahre mehr für die Rente? In Sachen Rente machen schon immer viele falsche Behauptungen die...