Wenn Sie in den Niederlanden eine Erwerbstätigkeit ausüben und es sich nicht um eine Entsendung handelt, bei der weiterhin deutsches Recht Anwendung findet, sind Sie grundsätzlich in der niederl. Sozialversicherung pflichtversichert. Das gilt sowohl für die sogenannten Volksversicherungen (u.a. Krankenversicherung, Alters- und Hinterbliebenenrentenversicherung) als auch für die Arbeitnehmerversicherung (z.B. für den Fall der andauernden Arbeitsunfähigkeit). Die Beiträge für die Volksversicherungen werden zusammen mit der Lohnsteuer an das zuständige niederl. Finanzamt abgeführt, während für die Arbeitnehmerversicherung Ihr Arbeitgeber diese allein aufzubringen hat.
Im Leistungsfall zahlen die niederl. Versicherungsträger fällige Renten nach den Bestimmungen des Europ. Gemeinschaftsrechts auch in Deutschland aus.
Für weitere Erläuterungen steht Ihnen im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de unsere Broschüre "Meine Zeit in den Niederlanden" zur Verfügung.
Auch die niederl. Verbindungsstelle hält unter www.bdznijmegen.nl weitere Informationen - auch in deutscher Sprache - für Sie bereit.