Arbeiten in der Schweiz

von
zum B.U.S.

Hallo Experten,

wollte mal fragen, wenn ich für ein paar Jahr in die Schweiz gehe und dort arbeite, wie wirken sich die Beschäftigungszeiten auf meine spätere Rente aus???
Sollte ich mich in Deutschland freiwillig versichern????
Vielen Dank im Voraus....

von
Amadé

Freiwillige Beiträge in D sind bei dieser Fallkonstellation nicht erforderlich und wären auch nicht rentabel.

Mit Schweizer AHV-Zeiten sichern Sie sich auch in D sämtliche versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für die Gewährung aller für Sie möglichen Rentenarten.

Es entstehen auch keine schädlichen Lücken bei der Gesamtleistungsbewertung (Bewertung von Anrechnungszeiten, beitragsgeminderten Zeiten und der Zurechnungszeit bei Eintritt einer möglichen Erwerbsminderung).

Im Leistungsfall zahlt jeder versicherungsträger aus seinen Zeiten auch seine Rente. Für die Erfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen werden die Zeiten beider Vertragsstaaten
berücksichtigt.

Für die Gewährung einer AHV-Rente benötigen Sie nur 12 Monate Beschäftigung in der Zeit.

Noch ein Bonbon. Die Schweiz hat noch nicht die Rente mit 67 plus X eingeführt.

Machen Sie sich schlau unter

www.ahv.ch

Experten-Antwort

In Ergänzung zum Beitrag von "Amade": Lassen Sie sich die Beitragszeiten und die schweiz. Versicherungsnummer nach dem Aufenthalt bescheinigen und legen dem deutschen Rentenversicherungsträger diese Daten vor.

von
zum B.U.S.

Vielen Dank....

von
Rosanna

Verbindungsanstalt für das Deutsch-Schweizerische Abkommen ist die DRV Baden-Württemberg (frühere LVA) in Karlsruhe bzw. die DRV Bund in Berlin, wenn Sie bisher bei der BfA versichert sind/waren.

von
Amadé

Wenn Sie schon einige Jahre in CH gearbeitet haben können Sie hier einen Kontoauszug/ Versicherungsverlauf über Ihre in CH zurückgelegten Zeiten anfordern. Diesen können Sie dann auch an den Rentenversicherungsträger in D zur Kenntnisnahme und zur weiteren Veranlassung weiterleiten.

http://www.ahv.ch/Home-D/allgemeines/formulare/ci/CI_D.html

Einen Abschlusskontoauszug können Sie auch nach Ihrer (endgültigen?) Wiederkehr nach D dann anfordern und wie oben geschildert verfahren.

von
Amadé

http://www.hallo-schweiz.ch/

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