Darf man nach dem Auslaufen der Altersteilzeit wieder eine versicherungspflichtige Ganztagstätigkeit annehmen oder verliert man damit die in der Altersteilzeit bekommenen Aufstockungsbeträge? Im ATZ-Vertrag ist nicht zwingend vorgeschrieben, nach dessen Ende in Rente zu gehen.
15.08.2008, 09:15
von
vera
15.08.2008, 12:46
Experten-Antwort
15.08.2008, 13:00
von
Jürgen
Aber im Altersteilzeitgesetz heißt es doch:
...§ 1 Grundsatz
(1) Durch Altersteilzeitarbeit soll älteren Arbeitnehmern ein gleitender Übergang vom
Erwerbsleben in die Altersrente ermöglicht werden....
Demnach kann doch nicht weiter gearbeitet werden!?
15.08.2008, 13:10
von
Schade
aber trotzdem hat der Experte Recht!
Wer sollte was dagegen habe, dass jemand statt Rente zu beansruchen, lieber arbeitet, und weiterhin Beiträge zahlt?
Natürlich ist es nicht die Regel, da geht der ATZler nahtlos in die Rente....
aber dennoch ist es zulässig.