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Experten-Antwort

Arbeiten nach der Zurechnungszeit

von Heribert28.06.2020 | 13:21
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, aktuell bin ich 55 und bekomme TEMR und gehe noch 4h arbeiten. Da ich vor dem 1.7.2014 in TEMR gegangen bin ist meine Zurechnungszeit bis 60 berechnet worden. Während dieser Zeit verdiene ich weniger als das errechnete Mittel der Zurechnungszeit und kann somit meine Altersrente nicht steigern. Was passiert aber wenn ich 60 bin und nach der Zurechnungszeit noch arbeite. Steigere ich dann wieder ganz normal mit meinen Rentenbeiträgen meine Altersrente?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Heribert,

die Frage kann nicht pauschal beantwortet werden.

Grundsätzlich stimmen Ihre Überlegungen, dass Sie aufgrund der derzeitigen Teilzeitarbeit mutmaßlich weniger Entgeltpunkte erwirtschaften werden als die Zurechnungszeit bei einer Umwandlung in Altersrente wert sein wird. Erst nach dem Ende der Zurechnungszeit, hier: Ab Vollendung des 60. Lebensjahres, könnte es hierdurch zu einer Erhöhung des Altersrentenanspruchs kommen.

Allerdings ist nicht bekannt, seit wann Sie Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beziehen, auf welchem Rechtsstand diese berechnet wurde und vor allem welche rentenrechtlichen Zeiten dieser zugrunde liegen. Der Gesetzgeber hat in den vergangenen Jahren zahlreiche Vorschriften zur Rentenberechnung geändert und wird dies bis zum Beginn Ihrer Altersrente möglicherweise erneut tun. Es kann also möglich sein, dass der Zuwachs an Entgeltpunkten aus der Beschäftigung nach Vollendung des 60. Lebensjahres durch geänderte Berechnungsvorschriften teilweise kompensiert wird. Eine Verminderung der persönlichen Entgeltpunkte ist jedoch durch § 88 SGB VI ausgeschlossen, so dass entsprechend keine Verminderung der Rente zu befürchten ist.

Wir empfehlen, zeitnah, das heißt ab dem möglichen Beginn einer Altersrente, eine Probeberechnung beim zuständigen Sachbearbeiter anzufordern.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam

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4 Antworten

Schadeam 28.06.2020 | 13:47
Grundsätzlich ja. es sei denn dann gelten andere Gesetze.........und Sie überschreiten nicht die Grenzen die es bei einer EM rente gibt.....
Max-Ham 28.06.2020 | 17:07
das ist eine sehr gute Frage, insbesondere, wenn evtl. *vor* Bewilligung der TMER gut verdient, die Zurechnunsgzeit also mit hohen Durchschnittsentgeltpunkten belegt wurde. Da wäre die Antwort der DRV-Experten interessant, ggf. auch mit Beispielsrechnung, ob im Rahmen der Gesamtleistungbewertung für die Altersrente dann nicht der Gesamtwert der Entgeltpunkte u.U. sinken KÖNNTE.
Sonst noch Wünsche?am 29.06.2020 | 08:40
Zitat von Max-H anzeigenausblenden
Was passiert aber wenn ich 60 bin und nach der Zurechnungszeit noch arbeite. Steigere ich dann wieder ganz normal mit meinen Rentenbeiträgen meine Altersrente?
das ist eine sehr gute Frage, insbesondere, wenn evtl. *vor* Bewilligung der TMER gut verdient, die Zurechnunsgzeit also mit hohen Durchschnittsentgeltpunkten belegt wurde. Da wäre die Antwort der DRV-Experten interessant, ggf. auch mit Beispielsrechnung, ob im Rahmen der Gesamtleistungbewertung für die Altersrente dann nicht der Gesamtwert der Entgeltpunkte u.U. sinken KÖNNTE.
Ja klar,die Experten sitzen vor dem Rechner und warten nur darauf, dass sie endlich Beispielsrechnungen für das Forum anstellen können, weil sie ja sonst nichts zu tun haben *ironieoff*. Wie wäre es denn, wenn Sie sich selbst mit Ihren aufgeworfenen Fragen auseinandersetzen würden? Einfach nur Stichwörter in den Raum werfen mit der Erwartungshaltung, die Sie an den Tag legen, finde ich gelinde gesagt unverschämt.
Heribertam 29.06.2020 | 14:37
Die TEMR wird seit 4/2014 gezahlt. Was Sie mit Rechtsstand meinen verstehe ich mit.. aber ich habe vom 8/1981 bis zum Eintritt in die TEMR 4/2014 durchgängige Rentenbeträge gezahlt... also 33 Jahre. Vielleicht ist aufgrund der weiteren Angaben eine genauere Antwort möglich.
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