Die Aussage 'wird arbeitsfähig / arbeitsunfähig entlassen' endet genau genommen Punkt Mitternacht am Rückreisetag Reha > nach Hause.
Am Folgetag 'müssen' Sie dann entweder bei der Arbeit erscheinen, sofern Sie dort nicht Urlaubdirekt nach der Reha beantragt hatten, oder Sie 'müssen' direkt zu Ihrem Haus/Facharzt, um sich eine (Folge-)bescheinigung über Ihre AU ausstellen zu lassen.
Die Rentenversicherung freut sich immer, wenn eine Reha auch mal tatsächlich 'erfolgreich' war, so dass der Patient sich wieder fit ins Arbeitsleben stürzen kann.
Ob Sie aber nicht doch der Einschätzung der Reha-Ärzte etwas mehr Glauben schenken sollten, die Sie ja für 'arbeitsunfähig' einschätzen... Hier wäre ggfs. auch die umfassendere Einschätzung der tendenziellen 'Leistungsfähigkeit' zu berücksichtigen.
Beispiel: Klinik schätzt Sie für unter drei Stunden unter den Bedingungen des üblichen Arbeitsmarktes sowohl in Ihrer aktuellen als auch in allen möglichen anderen Tätigkeiten ein. Das hieße pauschal betrachtet 'voll erwerbsgemindert' und dann gehen Sie fröhlich grinsend am Tag nach der Rückreise wieder für 8 Stunden plus noch zwei Überstunden zu Ihrer Arbeitsstelle, halten das immer weniger grinsend ein paar Wochen durch und beantragen dann eine EM-Rente.
Könnte dann einige Fragen aufwerfen.
Aber das kann man so 'von außen' natürlich gar nicht beurteilen.
Eine 'Extra-Erlaubnis' Ihres Haus/Facharztes benötigen Sie aber nicht, falls Sie dann einfach wieder arbeiten gehen wollen.
Alles Gute!