Hallo U.G.,
der Arbeitgeber muss seine Beitragsanteile wie bei jedem anderen Arbeitnehmer in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen, damit u.a. kein Anreiz für den Arbeitgeber besteht, einen Altersvollrentner anstelle eines anderen Arbeitsnehmers zu beschäftigen, um geringere Kosten zu haben.
Nach derzeitiger Rechtslage werden diese Beiträge Ihrem Versicherungskonto nicht gutgeschrieben und haben somit keine Auswirkung auf Ihre Rentenhöhe, sondern kommen der Solidargemeinschaft zugute.