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Experten-Antwort

Arbeiten nach Renteneintritt (Vollrente)

von U.G01.10.2014 | 16:48
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16 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin 67 Jahre alt und seit zwei Jahren Rente und gehe aber weiter arbeiten. Mein Arbeitgeber zahlt weiter in die Rentenkasse für mich ein (200€) , wie wird sich dies bei mir bemerkbar machen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo U.G.,

der Arbeitgeber muss seine Beitragsanteile wie bei jedem anderen Arbeitnehmer in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen, damit u.a. kein Anreiz für den Arbeitgeber besteht, einen Altersvollrentner anstelle eines anderen Arbeitsnehmers zu beschäftigen, um geringere Kosten zu haben.

Nach derzeitiger Rechtslage werden diese Beiträge Ihrem Versicherungskonto nicht gutgeschrieben und haben somit keine Auswirkung auf Ihre Rentenhöhe, sondern kommen der Solidargemeinschaft zugute.

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15 Antworten

???am 01.10.2014 | 17:12
Gar nicht. Durch diese Zahlung soll nur verhindert werden, dass Arbeitgeber bevorzugt Altersrentner einstellen, um Geld zu sparen. Sie selbst haben ja für die Rentenversicherung keine Abzüge mehr.
Versichertenberateram 01.10.2014 | 17:13
Für Sie macht sich das gar nicht mehr bemerkbar, da Sie bereits eine Vollrente wegen Alters beziehen. Falls Sie verheiratet sind und vor Ihrer Frau sterben sollten, macht es sich nur bei der Witwenrente bemerkbar.
Matze72am 01.10.2014 | 18:09
Auch wenn die Frage aus meiner Sicht abschließend beantwortet wurde (nachzulesen unter § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr.1 SGB VI), scheint es derzeit dennoch in der großen Koalition in der Diskussion zu stehen, inwieweit nicht doch Beiträge, die der Arbeitgeber bei einem Altersvollrentner, die die Regelaltersgrenze erreicht hat und einer mehr als geringfügigen Beschäftigung nachgeht, zahlt, auch Einfluss auf die Rentenhöhe des besagten Rentners hat siehe hier (letzter Absatz): Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Bis zu einem möglichen Gesetz - sofern es denn kommt - ist natürlich noch ein langer Weg.
Schießl Konrad abgekürzt Schiko..am 01.10.2014 | 20:00
Der Versichertenberater schreibt" Falls Sie ver- heiratet sind und vor Ihrer Frau sterben sollten, macht es sich nur bei der Witwenrente be- merkbar" Dies verstehe ich nicht ganz, wird doch nur der Hälftebeitrag bezahlt, kommt noch hinzu, wie Sie dies nicht zu Unrecht schreiben, dem Versicherungskonto nicht gutgeschrieben wird. Ist dies richtig und was ist die Begründung hierfür, hierzu vermisse ich die Experten Stellungnahme. MfG.
W*lfgangam 01.10.2014 | 21:40
Hallo Konrad, nur AG-Beiträge bei Altersvollrentenbezug sind ausschließlich 'Zwangsbeiträge' für den AG, sie haben keinen Einfluss mehr auf ein abgeschlossenes Versicherungsleben, insofern sind sie auch für den Neuberechnungfall/Witwenrente bedeutungslos. Der Beitrag vom Experten ist insofern schon vollständig 'werden dem Rentenkonto nicht gutgeschrieben' ...was auch bei einer Witwenrente _aus diesem Konto_ gilt. Okay, man hätte es einfacher/verständlicher zur Erwiderung des Versichertenrentner-Beitrags ausdrücken können. Gruß w.
Nick L. Beckam 02.10.2014 | 07:15
Was soll denn daran falsch sein?? Der Versichertenberater hat Recht! Ob es sich bei der Berechnung auch auswirkt, steht indes auf einem anderen Blatt. Aber "falsch" ist nur der Inhalt Ihres Kommentars...
Schießl Konradam 02.10.2014 | 08:56
Bella hat uneingeschränkt recht. Die Mitteilung von Beck ein Widerspruch. Zum einen schreiben "Der Versichertenberater hat recht", zum Anderen schreiben, ob es sich bei der Berechnung auswirkt, steht indes auf einen anderen Blatt" welch eine Deutung? Empfehle für Nick L. Beck einen Tageskurs bei einer Rentenstelle, bei gleichzeitiger Mitnahme des so- genannten Versichertenberater. MfG.
Bellaam 02.10.2014 | 08:51
Weil sich Rentenbeiträge, die nach Beginn einer Altersvollrente durch den Arbeitgeber eingezahlt werden NICHT auf eine spätere Hinterbliebenenrente auswirken!
U.Gam 02.10.2014 | 11:44
Genau darum geht es mir, ich kenne Menschen mir Mini Renten die weiter arbeiten um etwas Geld in der Tasche zu haben und wenn ich doch etwas mehr Geld in der Tasche habe, warum soll ich dann nicht weiter etwas für meine Altersrente tun und wenn es nur der Anteil vom AG ist. Vielen Dank an alle die sich hier beteiligen.Hier geht es nicht um das Gosse Geld sondern lasst uns einen Weg finden wie wir unsere Rente etwas verbessern können. Ich kenne zu viele Menschen die mit Ihrer Rente nicht auskommen ob wohl Sie 35 -40 Jahre gearbeitet haben.
U.Gam 02.10.2014 | 11:51
Falls Sie verheiratet sind und vor Ihrer Frau sterben sollten, macht es sich nur bei der Witwenrente bemerkbar.
Das ist schlichtweg falsch! Die Arbeitgeberanteile kommen ausschließlich der Versichertengemeinschaft zugute!
Genau da liegt der Punkt warum soll der der weiter arbeitet nicht teil an diesem AG Beitrag haben, oder er zahlt selber etwas ein.
KSCam 02.10.2014 | 11:59
Ein 67 Jähriger, der eine Altersvollrente bezieht, stellt die Frage wie er die Rente verbessern kann, schlicht und einfach viele Jahre zu spät. Da hätte man früher mehr zahlen sollen, heute ändert sich nach geltender Rechtslage nichts mehr an der Rente, auch wenn der AG weiterhin seine Anteile zahlt.
U.Gam 02.10.2014 | 16:00
Zitat von KSC anzeigenausblenden
Das ist alles richtig und hier gibt es nichts zu jammern, aber ist man sich im klaren wie viele Rentner weiter arbeiten wollen und müssen, hinzu kommt das Renteneintrittsalter welches früher viel niedriger war, weiter kommen noch die vielen Sonderregelungen für noch früheren einstieg hinzu. Ein normaler Mensch wird heute mit 65-67 in Rente gehen ich kenne Duzende die mit 55-60 Kerngesund in Rente gegangen sind, dass macht bei einer normalen Rente von 1300€ mal eben bei 5 Jahren 78000€ aus. Wenn der AG dann weiter Rente bezahlt warum kommt diese uns nicht zu gute. Unsere Generation hat langsam den Eindruck das uns nach der Wende alle Sozialen Errungenschaften weggestrichen werden.
U.Gam 02.10.2014 | 16:06
Genau da liegt der Punkt warum soll der der weiter arbeitet nicht teil an diesem AG Beitrag haben, oder er zahlt selber etwas ein.
Weil der Gesetzgeber es so festgelegt hat!
Die haben in den letzten Jahren viel negatives festgelegt und wenn wir einmal dabei sind es gibt genug aussagen die belegen das die Rentenkassen schon immer leer waren und der Staat von Anfang an Geld dazu geben musste. Und hier stimmt was nicht, warum macht er das heute nicht im gleichen Verhältnis wie früher.
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